Vergabegesetz der LINKEN – Lippold: Gesetz bringt das sächsische Vergaberecht voran und das zählt!

Redebeitrag des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold zur Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE:
"Gesetz zur Weiterentwicklung des Vergaberechts im Freistaat Sachsen", 13. März 2019, TOP 5

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Meine Damen und Herren, dass eine Novellierung des sächsischen Vergaberechts erfolgen muss, ist doch eigentlich unstrittig. Sie ist schon deshalb erforderlich, weil sich der Rahmen auf europäischer Ebene und auf Bundesebene seit der letzten sächsischen Novelle maßgeblich verändert hat.

Deshalb hatte ich gehofft, dass wir uns hier im Zuge der Diskussion um das Vergaberecht wirklich auf die Ebene einer inhaltlichen Debatte begeben würden, wie es dem Thema angemessen ist. Die Fragen, über die man diskutieren kann und muss, sind: wie weit geht man in den einzelnen Punkten in dieser Novellierung und Modernisierung.

Stattdessen geht es wieder mal darum, ob man sich überhaupt bewegt. Das ist das leider mittlerweile auch in anderen Bereichen für den Freistaat Sachsen typisch: man lässt sich unter hinhaltendem Widerstand 5 vor 12 oder auch erst 5 nach 12 zu den allernötigsten Trippelschrittchen zwingen oder gar aus der politischen Sitzblockade schleppen, anstatt selbstbestimmt entschlossene Modernisierungsschritte zu gehen, die dann auch für eine Weile tragen.

Jede und jeder von uns macht es doch im persönlichen Bereich längst so: Wir schauen bei der Beauftragung von Dienstleistungen und beim Kauf von Gütern durchaus auf eine ganze Reihe von Kriterien neben dem Preis: Zuverlässigkeit des Anbieters, Langlebigkeit, Lebenszykluskosten, Entsorgungsaufwand, Energieverbrauch – all das denkt jeder von uns bei größeren Anschaffungen heute mit.

Und genau dieses Mitdenken hat dazu geführt, dass die Anbieter auf diese Kriterien achten, dass sie ihre Produkte und Dienstleistungen dahingehend weiterentwickeln, dass sie Interesse an Gütesiegelsystemen haben, um ihre Vorteile klar und transparent darstellen zu können.

Die Lebenswirklichkeit zeigt – es funktioniert auf diese Weise, meine Damen und Herren. Eine evidenzbasierte Politik sollte das zur Kenntnis nehmen und überall mit solchen hybriden Marktmechanismen arbeiten, die eine Selbststeuerung erlauben, statt anschließend mit Ordnungsrecht Fehlentwicklungen eindämmen zu müssen.

Der Gegenentwurf heißt zwar einerseits völlig freies Spiel der Kräfte auf Basis günstigster Angebote, andererseits aber ein Wust an Vorgaben, Regulierungen und Einschränkungen für die einzelnen Produkte oder Dienstleistungen zur Verhinderung zerstörerischer Fehlentwicklungen und Auswirkungen auf Gemeinwohlinteressen.

Fakt ist: als Gesellschaft können wir es uns einfach nicht weiter leisten, gegenüber einer volkswirtschaftlichen Gesamtbetrachtung der Preiswahrheit weitgehend blind zu bleiben. Einfach deshalb, weil es uns selbst und unseren Kindern am Ende viel zu teuer kommt. Wer zwecks Vereinfachung von Leistungsbeschreibungen und Vergabeverfahren lieber hinterher mit ganzen Vorschriftenbergen nachsteuert, der schafft in Summe eben keine Entbürokratisierung, keine Verschlankung. Der verlagert den Aufwand nur an eine andere Stelle. Das gehört zur Ehrlichkeit der Diskussion auch dazu.

Deshalb, meine Damen und Herren, ist auch der Einwand des höheren Aufwandes und der höheren Kosten im Bereich der öffentlichen Verwaltung kein gewichtiges Argument gegen die vorgeschlagene Novellierung des Vergaberechts. Weil es in der volkswirtschaftlichen Gesamtbetrachtung, die die Folgekosten heutigen Handelns mit berücksichtigt, eben keine Mehrbelastung bedeutet. Im Gegenteil. Und das ist es, was verantwortungsvolle Politik im Auge haben muss.

Wir werden dem Gesetzentwurf der LINKEN zustimmen, auch wenn wir einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Er bringt das sächsische Vergaberecht mit etwas anderen Schwerpunkten voran als unser Entwurf, doch er bringt es voran. Das zählt.

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