Datum: 03. Februar 2021

Änderung Naturschutzgesetz – Zschocke: Gemeinschaftlicher Baumschutz vor Ort wird wieder gestärkt

Redebeitrag des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BÜNDNISGRÜNE) zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfes der Staatsregierung "Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes" (Drs 7/4539)
22. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 03.02.2021, TOP 5

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Ergebnis der Koalitionsverhandlungen. Die Koalitionspartner haben sich darauf geeinigt, den Gemeinden und kreisfreien Städten bei den geschützten Landschaftsbestandteilen die Gestaltungsfreiheit zurückzugeben, die vor Ort notwendig ist. Wir stellen damit Umfang sowie Art und Weise des Baumschutzes wieder in die kommunale Entscheidungshoheit.
Es geht nicht um weitreichende inhaltliche Änderungen am Naturschutzgesetz. Kern ist die Streichung eines Satzes. Nicht mehr und nicht weniger. Mit der Änderung können künftig auch Bäume mit einem Stammumfang von bis zu einem Meter, sowie Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken und Baumweiden wieder unter Schutz gestellt werden, sofern es vor Ort dafür einen Konsens dafür gibt.
Mit einer zweiten kleinen Änderung werden die Kommunen entlastet. Ihnen wird mehr Zeit eingeräumt, um Anträge zu prüfen und zu entscheiden – also innerhalb von sechs statt von nur drei Wochen. Und das ist es dann auch schon.
Damit kommen wir der langjährigen Forderung der Städte und Gemeinden zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung beim Baumschutz nach. In der Tat kennen die Kommunen die örtlichen Gegebenheiten am besten und können am zuverlässigsten beurteilen, wie sich der Baumbestand vor Ort entwickelt und welches Schutzniveau erforderlich ist. Das Gesetz ermöglicht den Kommunen, gemeinsam mit Bürgerschaft und Grundstücksbesitzern eine gute Lösung vor Ort zu finden.
Diese Lösung wird nicht überall in Sachsen gleich aussehen: Einige Kommunen werden nichts ändern, für die Grundstücksbesitzer bleibt alles beim Alten. Andere Kommunen werden nun möglicherweise im Gemeinderat über den Baumschutz diskutieren. Bei diesem sensiblen Thema wird dies unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit geschehen. Die Verbände der Haus- und Grundbesitzer werden sich in diese Diskussion vor Ort einbringen. Eine Änderung der jeweiligen Praxis wird es nur dann geben, wenn die Bürgerschaft vor Ort sich darauf einigt.
Es geht also nicht um die von manchem befürchtete flächendeckene Verschärfung des Baumschutzes – im Gegenteil: Staatliche Vorgabe wird zurückgenommen und die gemeinschaftliche Entscheidung vor Ort gestärkt.
Im Anhörungsverfahren wurden große Geschütze gegen diese kleinen Änderungen aufgefahren. Darauf möchte ich hier noch mal eingehen:
Ein zentrales Gegenargument war, das die Ziele des Umwelt- und Landschaftsschutzes auf private Eigentümer abgewälzt würden. Es würde verkannt, dass vor allem Bäume auf öffentlichen Flächen beseitigt würden und Kommunen nur ungenügend ihrer eigenen Verpflichtung zur Ersatzpflanzung gerecht würden.
Ja, in der Tat gibt es sehr hohe Verluste auch beim öffentlichen Grün, insbesondere bei dem geschwächten Straßenbegleitgrün. Diese Defizite können Private gar nicht ausgleichen, auch nicht die Defizite bei der Pflege des öffentlichen Grüns oder die unzureichenden Ersatzpflanzungen in manchen Kommunen.
Auch hier gilt: Der richtige Ort, diese Auseinandersetzung zu führen, ist die Kommune. Die Krise des öffentlichen Grüns muss vor Ort genauso problematisiert und angegangen werden wie die Frage des Baumschutzes auf privaten Flächen. Öffentliche Hand und private Eigentümer müssen hier in eine gemeinsame Richtung arbeiten, das kann der Landesgesetzgeber weder vorschreiben noch lösen.
Dann wurde vorgetragen, wir BÜNDNISGRÜNEN stünden den privaten Grundeigentümern grundsätzlich skeptisch gegenüber. Ich meine, dass ist eine schwer haltbare Unterstellung. Viele GRÜNE sind wie ich kommunalpolitisch aktiv. Wir wissen, dass die privaten Grundstückseigentümer oder Wohnungsgenossenschaften im Regelfall sehr verantwortungsvoll mit dem vorhandenen Baumbestand umgehen, es ist ja ihr Eigentum und ein Mehrwert für das Grundstück und ihre Mieterinnen und Mieter.
Andersherum könnte ich den Gegnerinnen und Gegnern der heute vorliegenden Änderung ja auch eine Grundskepsis gegenüber den sächsischen Gemeinden unterstellen, dass diese nicht verantwortungsvoll mit dem neuen Entscheidungsspielraum umgehen könnten. Das ist alles nur Rhetorik und führt zu nichts.
Es gab noch das Argument, die Fristverlängerung würde die Antragstellerinnen und Antragsteller benachteiligen. In der Tat kann dies den zeitlichen Planungsvorlauf bei den Grundstückseigentümern erhöhen. Sie profitieren dann aber auch von einer qualitativ angemessenen Bearbeitung und Bescheidung ihres Anliegens. Ein größeres Zeitfenster ist für alle Beteiligten auch dann besser, wenn individuelle Lösungen und Kompromisse gefunden werden müssen.
Dann wird noch ein Anstieg des bürokratischen Aufwands befürchtet. Aber daran haben ja weder die Kommunen noch die Eigentümer Interesse. Es gehört daher in den Aushandlungsprozess vor Ort, wie Satzung und Verfahren einfach und bürgerfreundlich gestaltet werden.
Gewünscht wurde auch, im Gesetz bestimmte Baumarten vom Schutz auszunehmen. Aber nach wie vor trifft das Naturschutzgesetz keine Vorgaben für einzelne Baumarten. Es obliegt somit der kommunalen Ausgestaltung vor Ort, bestimmte Baumarten auszunehmen. Die Verhältnisse sind regional unterschiedlich und da ist es sachgerecht, den Gemeinden die Regelung dieser Frage zu überlassen.
Meine Damen und Herren,
der Schutz innerstädtischen Grüns hat eine große Bedeutung für Luftreinhaltung und Klimaanpassung. Es macht wenig Sinn, an die Kommunen zu appellieren, doch mehr für das Grün in der Stadt zu tun. Sie müssen dann auch die Instrumente wie wirksame Baumschutzsatzungen an die Hand bekommen. Baumschutz ist Klimaschutz – und da müssen öffentliche Hand und private Eigentümer künftig viel mehr an einem Strang ziehen.
Es macht auch wenig Sinn, darüber zu streiten, wie viele Bäume in den letzten elf Jahren denn nun von wem genehmigungsfrei gefällt wurden. Lassen Sie uns nach vorne schauen. Die heute vorliegende Änderung des Naturschutzgesetzes eröffnet die Chance, dass wieder mehr Bäume und Gehölze insgesamt erhalten werden können. Gerade nach den hohen Verlusten in den trockenen und heißen Sommern der letzten Jahre sollte diese Chance gemeinsam mit den Kommunen und Grundstückseigentümern genutzt werden. Ich bitte um Zustimmung.

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