Datum: 10. Juni 2020

Beseitigung Waldschäden – Zschocke: Wir sind jetzt mitten im Klimawandel und müssen alle Waldbesitzer unterstützen

Redebeitrag des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD "Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens ‘Beseitigung Schadensfolgen Extremwetterereignisse – Forst‘" (Drucksache 7/2072)
10. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 10.06.2020, TOP 8

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,

über den vorliegenden Gesetzentwurf wurde viel diskutiert. Es gibt auch Kritik – besonders von Waldbesitzern. Entzündet hat sich diese Kritik vor allem durch die Entscheidung, das bestehende Sondervermögen „Beseitigung Schadensfolgen Extremwetterereignisse Forst“ um knapp 52 Mio. Euro aufzustocken.

Deswegen möchte ich es am Beginn deutlich unterstreichen: Ziel des Gesetzes ist, die Zahlungsfähigkeit des Staatsbetriebes Sachsenforst zu sichern. Und ich gehe davon aus, das künftig die gestiegenen Anforderungen an den Staatsbetrieb durch die Klimaanpassung im Haushalt abgebildet werden und eher nicht in einem Sondervermögen.

Im Kern geht es im vorliegenden Gesetzentwurf darum, dass der Freistaat als Eigentümer die Verluste eines Teils der Staatsverwaltung ausgleicht und die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben sichert. Es handelt sich also nicht um einen allgemeinen Fonds zur Rettung des Waldes, sondern um die notwendige Rechtsgrundlage für erforderliche Zuführung von Haushaltsmitteln an einen Staatsbetrieb. Hier ist eine schnelle Entscheidung notwendig, da absehbar der verfügbare Finanzmittelbestand beim Sachsenforst aufgebraucht ist.

Den Grund für die entstandene Situation haben wir im Januar hier ausführlich diskutiert. Auf die Sonderbelastungen infolge der dramatischen Waldschadenssituation und die Mindererlöse aus den gesunkenen Holzpreisen will ich nicht noch mal eingehen.

Eingehen möchte ich aber auf die Kritik von Körperschafts- und Privatwaldbesitzern. Denn die sind ja genauso von der Waldkrise betroffen und brauchen auch Unterstützung. Die klimatischen Veränderungen sind global, sie betreffen alle. Und ein Borkenkäferbefall macht vor Besitzgrenzen nicht halt. Und wenn dann auf der einen Seite immer von zusätzlichen 52 Millionen für den Sachsenforst gesprochen wird und die anderen Waldbesitzer auf die bestehenden Förderrichtlinien verwiesen werden, kann ich zunächst nachvollziehen, warum da auch eine Diskussion um Ungleichbehandlung aufgekommen ist.

Ich bin Stadtrat in Chemnitz. Auch meine Heimatstadt besitzt große Waldflächen – zum Beispiel auch im Erzgebirge. Viele Städte, Gemeinden, Kirchen stehen vor den selben Herausforderung wie der Sachsenforst. Zehntausende Privatwaldbesitzer sind betroffen. Oft sind es nur kleine Familienwälder, ehrenamtlich in langer Tradition bewirtschaftet. Und wie bei den Landwirtschaftsflächen gibt es überregional agierende Investoren, die nur darauf warten, von überforderten Eigentümern Waldlandflächen aufzukaufen. Das kann nicht in unserem Sinne sein.

Nachhaltige Forstpolitik hat daher alle Waldinhaber im Blick. Und ich will das daher noch mal darstellen: Im letzten Jahr wurde als eine Reaktion auf die Waldkrise auch die Förderrichtlinie Wald- und Forstwirtschaft um den neuen Fördergegenstand „Waldschutzmaßnahmen in Folge von Extremwetterereignissen“ zur Unterstützung privater und körperschaftlicher Waldbesitzer bei der Borkenkäferbekämpfung erweitert. 10 Millionen stehen da pro Jahr zur Verfügung.

Auch der Staatsbetrieb erfüllt Jahr für Jahr Zwecke, die erst mal nichts mit der Staatswaldbewirtschaftung zu tun haben und die den anderen Waldbesitzarten zugutekommen. Die Mittel dafür sind normal im Haushalt abgedeckt und stecken jetzt anteilig natürlich auch in den 52 Millionen Euro mit drin.

Und natürlich muss angesichts der dramatischen Entwicklung im Zuge der Neufassung der Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft über höhere Fördersätze gesprochen werden. Die Anregungen der Waldbesitzer werden da auch angehört. Und es wäre gut, wenn dies schnellstmöglich abgeschlossen wird, damit es noch in diesem Jahr wirksam wird. Denn um die Mehrkosten für Waldschutzmaßnahmen, auch für die jetzt notwendigen schnellen und intensiven Maßnahmen bei den Privatwaldbesitzern auszugleichen, ist die Richtlinie Wald und Forstwirtschaft der richtige Ort und nicht der Sonderfonds.

Zusammenfassend möchte ich unterstreichen: Die Klimaanpassung und der erforderliche Waldumbau stellt alle Waldbesitzer vor enorme Herausforderungen. Wer die Klimaforschung ernst nimmt, weiß schon länger, dass das, was wir derzeit im Wald erleben, der Beginn einer erwartbaren Entwicklung ist. Es ist wenig zielführend, jetzt darüber zu diskutieren, was in den vergangenen Jahrzehnten an Vorsorge versäumt wurde. Wir sind jetzt mitten im Klimawandel und müssen schnell handeln und alle Waldbesitzer dabei unterstützen. Den Fonds im Verhältnis der Besitzarten aufzuteilen, ist dafür kein geeigneter Weg. Zielführender ist es, die notwendigen Mittel für diese Zukunftsausgaben künftig regulär im Haushalt des Staatsbetriebes abzubilden und die Förderinstrumente im Bereich Wald und Forst für diese Zukunftsaufgaben zu ertüchtigen.

Zum Änderungsantrag:

Im Änderungsantrag geht es um die formale Streichung der Rückzahlungsverpflichtung im § 8, denn rein praktisch wird es zu keiner Rückzahlung kommen können. In Anbetracht der Aufgaben des SBS und der erwartbaren Marktentwicklung ist selbst eine auch nur teilweise Rückzahlung aussichtslos. Das wurde in den Stellungnahmen einiger Sachverständiger während der Anhörung auch noch mal deutlich herausgestellt. » Mehr Informationen zur 10. und 11. Sitzung des 7. Sächsischen Landtages