Datum: 19. Dezember 2022

Doppelhaushalt 2023/24 Integration und Inklusion – Čagalj Sejdi: Wir investieren in den Abbau von Barrieren und mehr Teilhabe

Redebeitrag der Abgeordneten Petra Čagalj Sejdi (BÜNDNISGRÜNE) zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 (Haushaltsgesetz 2023/2024 – HG 2023/24)“ Drs 7/10575 – mit Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drs 7/11501

64. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Montag, 19.12.2022, TOP 1.7 Einzelplan 08 Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

– Es gilt das gesprochene Wort

 

Sehr geehrter Präsident,
meine Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,

die inklusive und vielfältige Gesellschaft ist das Ziel, welches wir in Sachsen erreichen müssen und wofür wir BÜNDNISGRÜNE eintreten. Als Politiker*innen sind wir in der Verantwortung, die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Und einige davon können wir mit dem Haushalt des Einzalplans 08 schaffen: Für Inklusion und Barrierefreiheit investieren wir insgesamt rund 120 Millionen Euro in den zwei Haushaltsjahren.

In Sachsen gibt es leider immer noch zu viele Barrieren, die eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verhindern. Wir haben uns deshalb dafür eingesetzt, dass das Programm ‚Sachsen barrierefrei‘ auch 2023/24 mit zwei Millionen Euro fortgesetzt werden kann. Dieses Zeichen war uns besonders wichtig, nachdem das bisher erfolgreiche Programm nicht mehr im Regierungsentwurf stand. Wir wissen, dass man mit zwei Millionen nicht barrierefrei werden wird, aber es ist ein Ansatz, der das Ziel weiter verfolgt. Über das Programm hinaus gibt es zusätzlich 38,8 Millionen Euro für Zuschüsse für Investitionen in Barrierefreiheit.

Was mir aber auch besonders am Herzen liegt, ist, dass wir als Koalition beim Landesblindengeld die Lücke schließen konnten, die es bisher leider noch bei taubblinden Menschen gab.

Neben Unterstützungsleistungen und Barrierefreiheit braucht es aber kontinuierliche Förderung von selbstbestimmter Teilhabe, die in diesem Doppelhaushalt mit 16 Millionen Euro für Maßnahmen über das Sächsische Inklusionsgesetz für die Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention untersetzt ist. Das müssen wir auch in Zukunft fortsetzen und steigern. Denn Inklusion betrifft nicht nur Menschen mit Behinderung und deren Angehörige, sie betrifft die gesamte Gesellschaft.

Zu einer vielfältigen Gesellschaft gehört aber auch der Blick auf Menschen, denen das Nötigste zum Leben fehlt. Deshalb ist es wichtig, dass wir auch in die Armutsbekämpfung investieren, ebenso wie in das Ehrenamt und den Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Hier stehen rund 54 Millionen Euro zur Verfügung. Gegen Armut braucht es zum einen Angebote wie die Tafeln, die wir mit 500.000 Euro zusätzlich im Jahr unterstützen, zum anderen aber auch Beratungsangebote, wie die Verbraucherinsolvenzberatung, die mit 4,1 Millionen Euro jährliche unterstützt werden wird.

Wenn ich von einer vielfältigen und inklusiven Gesellschaft spreche, muss es aber auch darum gehen, dass in einer inklusiven Gesellschaft alle die Möglichkeit haben müssen, gleichberechtigt ihr Potenzial zu entfalten. Der Weg zu diesem Ziel ist aber noch lang, es gibt noch zu viele Barrieren. Aber ich freue mich, dass wir auch in diesem Doppelhaushalt den Weg ein Stückchen mehr nach vorn ebnen konnten. Zum Beispiel mit Mitteln für die Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen, die um 3,56 Mio aufgestockt werden konnte. Diese Mittel tragen dazu bei, die vielfältige Projektelandschaft in hoher Qualität aufrechtzuerhalten. Sie stärkt Empowermentarbeit und vor allem auch migrantische Selbstorganisationen, wie den den Dachverband Sächsischer Migrantenorganisationen, dessen Arbeit dadurch auch in den kommenden zwei Jahren stabil unterstützt werden kann.

Sachsen muss noch inklusiver und vielfältiger werden, mit den Vorhaben für 2023 und 2024 bringen wir dies voran.