Datum: 20. Dezember 2022

Finanzausgleichsgesetz – Schubert: Die Krisen machen vor den Kommunen keinen Halt

Redebeitrag der Abgeordneten Franziska Schubert (BÜNDNISGRÜNE) zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung „Viertes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen“ Drs 7/10439 – mit Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drs 7/11502

64. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Dienstag, 20.12.2022, TOP 3

– Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

das vorliegende Finanzausgleichsgesetz ist im Wesentlichen die Einigung zwischen Finanzministerium und kommunaler Ebene.

Die Krisen machen vor den Kommunen keinen Halt. Im Gegenteil, in den Kommunen werden sie von abstrakten Situationen zu konkreten Problemen. Ich habe selbst ein Kommunalmandat und weiß um die Situation, die sich gerade in den Landkreisen zuspitzt: Die Sozialkosten sind durch die Decke geschossen; 8 von 10 Landkreisen kriegen ihre Haushalte nicht zu. Der umfassende Erlass des Sächsische Staatsministeriums des Innern als Marscherleichterung für kommunale Haushalte ist sehr gut; er hilft aber noch nicht umfänglich. Die Finanzierung der Landkreise ist damit ein aufmerksamkeitsbedürftiges Thema – und es ist erschreckend, was hier gerade aufläuft. Und so sind die großen Bereiche, die sich gerade aufsummieren: Die Unterbringung Geflüchteter, der ÖPNV (hier wissen wir noch nicht, was auf uns zukommt in den nächsten zwei Jahren), die Ausweitung des Wohngelds, aber auch klassische Bereiche wie die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, die Jugendhilfe oder andere Sozialkosten. In den Gemeinden bereiten gerade Themen der Liquidität kommunaler Stadtwerke oder Forderungsausfälle bei Wohnungsgenossenschaften große Sorge; weiter geht es mit den kommunalen Einrichtungen im Sozial-, Kultur-, Sport- und gesellschaftlichen Bereich.

Nicht alle Themen können wir im Land klären. Ich persönlich halte eine Reform der Sozialgesetzgebung durchaus für angebracht; aber auch hier im Land können wir Stellschrauben drehen. Wir haben Landkreise, die können die Kreisumlage nicht weiter anziehen. Und wir können auch nicht pauschal sagen: Die Landkreise sind super durch Corona gekommen – wäre dem so, dann sähe es jetzt nicht so heftig aus.

Im letzten Haushalt wurde im Finanzausgleichsgesetz zugunsten von Gemeinden mit geringeren Einwohnerzahlen umgeschichtet. Mittelzentren, insbesondere die früheren kreisfreien Städte, haben als zentrale Orte mit Wachstumspotenzialen Einschnitte hinnehmen müssen. Wir werden evaluieren müssen, ob diese Änderung wirklich zielführend war, wem sie genutzt hat und wem eben auch nicht. Aber alle Veränderungen am Finanzausgleichsgesetz werden wir nur gemeinsam mit den Kommunen diskutieren können – dazu braucht es eine dialogorientierte Einstellung und den Willen zu breiter Beteiligung auch von Seiten des zuständigen Fachministeriums.

Die Anhörungen im September haben auch ergeben, dass die kommunale Ebene – und ich zitiere den Sächsischen Städte- und Gemeindetag – „zugegeben nicht die Speerspitze der Bewegung für Klimaschutz ist.“ Darum haben wir über unser Fachressort ein kommunales Energie- und Klimabudget auf den Weg gebracht, um investive Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien, für klimaschonende Mobilität sowie zum nachhaltigen Wasser-, Ressourcen- und Energiemanagement, für präventive Investitionen und Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz von Kommunen gegenüber Klimaveränderungen und hohen Energiekosten sowie für Maßnahmen, die solche Investitionen und Maßnahmen fördern oder vorbereiten.