Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien – Gerber: Wichtiger Baustein zur Umsetzung und Gestaltung der Energiewende
Redebeitrag des Abgeordneten Dr. Daniel Gerber (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD: „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie EU 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen“ (Drs 7/8343)
44. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 09.02.2022, TOP 5
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die europäische Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen regelt bereits seit 2009 den europäischen Rahmen für Erneuerbare Energien und enthält unter anderem:
- das Unionsziel für die Nutzung von erneuerbaren Energien von mindestens 32 % am Endenergieverbrauch 2030,
- Regeln für die finanzielle Förderung sowie
- verschiedenste administrative Vorgaben.
Die aktuelle Überarbeitung der Richtlinie, kurz RED II, wurde bereits 2018 beschlossen und hätte eigentlich schon im Juni 2021 vollständig in nationales Recht überführt sein sollen. Der Großteil wurde dabei durch Anpassungen im Bundesemmissionsschutzgesetz und im Wasserhaushaltsgesetz geregelt, welche Mitte letzten Jahres vorgenommen wurden.
Um diesen Prozess jetzt auf Landesebene abzuschließen, adressiert dar heute eingebrachte Gesetzentwurf in Ergänzung die folgenden vier Gesetze und Verordnungen:
- das Ausführungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Benzinbleigesetz,
- die Sächsische Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung,
- das Sächsische Wassergesetz und
- die Sächsische Wasserzuständigkeitsverordnung.
Das Gesetz beinhaltet dabei eine minimalinvasive Umsetzung der Anforderungen der Europäischen Richtlinie.
Es beinhaltet Vorgaben für Verfahren zur Genehmigung, Zulassung, Erlaubnis und Bewilligung von Anlagen und Kraftwerken zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen.
Die Zuständigkeit für diese Verfahren und deren Abwicklung wird auf eine einheitliche Stelle festgelegt. Diese Stelle soll die Antragssteller*innen während des gesamten Verwaltungsverfahrens im Hinblick auf die Beantragung und die Erteilung der Genehmigung beziehungsweise Zulassung beraten und unterstützen. Außerdem werden standardisierte Verfahrenshandbücher für Vorhabensträger vom Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft erarbeitet und in digitaler Form im Internet für alle zur Verfügung gestellt. Das schafft Planungssicherheit, schnellere und unbürokratische Verfahren und gleiche Behandlung von allen im gesamten Freistaat.
In diesem Kontext werden sicherlich noch einige Diskussionen zu führen sein – beispielsweise, ob zukünftig mehr Personal benötigt wird. Oder wie neue vielversprechende technologische Ansätze, wie etwa Floating-PV, also Solaranlagen auf Gewässern, zu regeln sind.
Abschließend möchte ich den vorliegenden Gesetzentwurf in den Kontext der Energiewende in Sachsen setzen.
RED II zielt insgesamt auf die Vereinfachung und Beschleunigung beim Bau von erneuerbaren Energieanlagen ab.
Und das ist richtig und wichtig. Aus der Branche bekommen wir hier immer wieder die Rückmeldung, dass Genehmigungsverfahren zu langsam sind und teilweise unterschiedlich gehandhabt werden – abhängig davon, wo man seinen Antrag einreicht. Teilweise werden sie auch absichtlich durch Verhinderungsplanung blockiert, wie beispielsweise ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen von Ende Januar belegt.
Dass der Freistaat beim Ausbau der erneuerbarer Energien in Sachsen deutlich zulegen muss, um die Ziele aus dem Koalitionsvertrag und die Pariser Klimaziele zu erreichen, ist denke ich allseits bekannt. Grüne Energie ist für die sächsische Wirtschaft und die damit verbundenen Arbeitsplätze essentiell. Die Industrie folgt der Energie. Wenn wir hier nicht schnellstmöglich den Ausbau voranbringen, verspielen wir Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts.
Der Blick auf den europäischen Energiemarkt zeigt außerdem, dass es wichtiger ist denn je, sich vom Import fossiler Energieträger unabhängig zu machen.
Aus aktuellem Anlass möchte ich an dieser Stelle auf eine Studie des Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung hinweisen. Dort wurde klar nachgewiesen, dass der Haupttreiber der aktuell hohen Strompreise die Gasknappheit, also ein fossiler Rohstoff, ist – und nicht die Erneuerbaren. Die Erneuerbaren sind die Lösung für dauerhaft günstige Energiepreise. Nur so können wir die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren, uns von autoritär regierten Staaten unabhängig machen und damit die Energiepreise langfristig stabilisieren.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein weitere wichtiger Baustein zur Gestaltung und Umsetzung der sächsischen Energiewende.
Ich bitte Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, daher um Annahme.