Hochschulfreiheitsgesetz – Maicher: Studierenden dürfen durch Corona keine Nachteile entstehen
Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung "Gesetz zur Stärkung der frühkindlichen und schulischen Bildung (Bildungsstärkungsgesetz)" (Drs 7/3650)
19. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch 16.12.2020, TOP 5
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir entscheiden heute hier im Landtag auch über eine wichtige coronabedingte Änderung des Hochschulfreiheitsgesetzes. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wird eine, auch im Ländervergleich, weitreichende Planungssicherheit für die Studierenden in Sachsen geschaffen.
Studierenden, die aufgrund der Maßnahmen gegen das Coronavirus ihr Studium nicht wie gewohnt fortführen können, dürfen keine Nachteile entstehen.
Das Studium ist auch jetzt aktuell wieder nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Für viele Studierende wird sich das Studium verlängern, ohne dass sie dafür die Verantwortung tragen.
Und deshalb sind die Regelungen jetzt so wichtig: Wir verlängern die individuelle Regelstudienzeit aufgrund der Corona-Pandemie für das Sommersemester 2020 und das aktuelle Wintersemester gesetzlich. Alle Studentinnen und Studenten die in diesen Semestern immatrikuliert waren, haben also verbindlich zwei Semester mehr Zeit für ihren Studienabschluss.
Besonders BAföG-Empfängerinnen und Empfänger brauchen diese Verbindlichkeit, damit sie ohne finanzielle Sorgen ihr Studium beenden können. Sie verlieren nicht ihren BAföG-Anspruch.
Ich wünsche den Studierenden, dass sie im kommenden Jahr unter besseren Studienbedingungen arbeiten können. Solange das nicht möglich ist, brauchen sie bestmögliche Unterstützung. Dieser Schritt heute ist ein wichtiger Beitrag dazu.