Kontrolleinheit für Lebensmittelsicherheit – Čagalj Sejdi: Lebensmittelsicherheit ist kein Luxus, sondern eine absolute Notwendigkeit
Redebeitrag der Abgeordneten Petra Čagalj Sejdi (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung: „Gesetz zur Neuregelung des Lebensmittel-, Futtermittel- und Tabakrechtes im Freistaat Sachsen“
85. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch 20.03.2024, TOP 7
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Präsident,
werte Kolleginnen und Kollegen,
Lebensmittel sind mehr als nur Nahrung; sie sind die Basis unseres täglichen Wohlbefindens und essenziel für eine gesunde Lebensführung. Sie begleiten uns durch jeden Tag, von der morgendlichen Tasse Kaffee bis zum Abendessen.
Umso wichtiger ist es, dass unsere Lebensmittel nicht nur von guter Qualität, sondern auch sicher sind. Die Lebensmittelsicherheit und -überwachung ist essenziell, um sicherzustellen, dass Lebensmittel frei von schädlichen Stoffen und Krankheitserregern sind, und für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Genuss ihrer Mahlzeiten keine gesundheitlichen Risiken entstehen. Lebensmittelsicherheit ist kein Luxus, sondern eine absolute Notwendigkeit.
Die Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und der kreisfreien Städte spielen eine zentrale Rolle dabei, Hygiene- und Sicherheitsstandards durchzusetzen und das Vertrauen in Lebensmittel zu stärken. Angesichts zunehmender Lebensmittelskandale ist ein robustes System zur Lebensmittelüberwachung unerlässlich für den Verbraucher*innenschutz.
Hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf an und schafft die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung einer neuen Interdisziplinären Kontrolleinheit für Lebensmittelsicherheit – kurz IKL – in Sachsen. Länderübergreifende Lieferketten erhöhen die Komplexität und die Herausforderungen im Bereich der Lebensmittelüberwachung. Umso wichtiger ist es, dass die Kommunen im Krisenfall unterstützt werden, um Gefahren für Verbraucherinnen und Verbraucher abzuwenden. Die Notwendigkeit einer solchen Einheit ist unumstritten und ein wichtiger Baustein in Richtung eines starken Verbraucher*innenschutzes.
Andere Bundesländer haben bereits erfolgreich solche Kontrolleinheiten etabliert – beispielsweise die Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Bayern, die Task-Force Lebensmittelsicherheit in Hessen oder das Landeskontrollteam in Baden-Württemberg. Es ist an der Zeit, dass wir auch in Sachsen nachziehen, um unseren Bürgerinnen und Bürgern ein Höchstmaß an Lebensmittelsicherheit zu bieten.
Eine gute Zusammenarbeit mit den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte ist hierbei Grundlage für den Erfolg. Ein vertrauensvolles Miteinander und gegenseitige Unterstützung sind entscheidend, um im Krisenfall schnell und effektiv handeln zu können.
Die IKL unterstützt die Kommunen bei der Erfüllung der Aufgaben der Lebensmittelüberwachung, indem sie fachliche und rechtliche Hilfe leistet, beispielsweise durch die Planung und Durchführung gemeinsamer Kontrollmaßnahmen oder durch Schulungen. Die IKL wird den kommunalen Lebensmittelüberwachungsämtern als Fachberatergremium unterstützend zur Seite stehen, wenn es an Ressourcen fehlt und diese die IKL heranziehen.
Gleichzeitig müssen wir eingestehen, dass die IKL – auch im Vergleich zu Einrichtungen anderer Bundesländer – noch Entwicklungspotenzial hat. Dies zeigt sich beispielsweise beim Personalpool, der zum Beispiel deutlich hinter Bayern liegt. Unsere zunächst vorgesehenen sechs Stellen sind ein Anfang, doch um unserem Ziel aus dem Koalitionsvertrag, einer „schlagkräftigen Task-Force“, gerecht zu werden, müssen wir hier nachlegen.
Anders als im Entwurf der Staatsregierung vorgesehen, wird die IKL nicht im Krisenfall zur zuständigen Vollzugsbehörde, die landesweit agieren kann. Das hat Vor- und Nachteile. Wenn gesundheitsgefährdende Lebensmittel in den Verkauf kommen, ist schnelles Handeln essenziell. Die Kommunen haben sehr gute Erfahrungen, solche Krisen zu bewältigen. Die IKL muss sich nun möglichst reibungslos in diese Strukturen einfügen.
Es muss das Ziel sein, die Schlagkraft der Lebensmittelsicherheit weiter zu verbessern. Mit der Zeit wird sich zeigen, ob wir in Krisensituationen schnell und effizient handeln können.
Wir müssen unsere Lebensmittelüberwachung nachhaltig evaluieren und bereit sein, die Rahmenbedingungen bei Bedarf anzupassen und die IKL in Bezug auf Ressourcen und gegebenenfalls Zuständigkeit besser auszustatten.