Pandemie-Folgen für Kinder & Jugendliche – Melcher: Sport- und Bewegungsförderung als dauerhafte Aufgabe verankern
Redebeitrag der Abgeordneten Christin Melcher (BÜNDNISGRÜNE) zum Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD: „Sport- und Bewegungsförderung in Schulen und Kindertageseinrichtungen“ (Drs 7/6610)
33. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 24.06.2021, TOP 6
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Corona-Pandemie hat Kinder und Jugendliche ausgebremst. Sie konnten über Monate hinweg keine Kita oder Schule besuchen, kaum Freunde treffen oder ihren Hobbys nachgehen. Ausgebremst wurden sie auch im wortwörtlichen Sinne: Die Pandemie hat die Möglichkeiten, sich regelmäßig zu bewegen, drastisch reduziert. Der Sportunterricht in der Schule fiel ebenso aus wie das Vereinstraining. Der gesamte Alltag spielte sich vorrangig im häuslichen Umfeld mit kleinem Aktionsradius ab.
Sport und Bewegung sind jedoch die Basis für eine gesunde motorische Entwicklung. Deshalb nehmen wir mit unserem Antrag zwei Ziele in den Blick: Zum einen müssen wir uns kurz- und mittelfristig der Bewältigung der Folgen der Pandemie widmen. Zum anderen gilt es, Sport- und Bewegungsförderung als dauerhafte Aufgabe zu verankern.
Sport- und Bewegungsförderung ist keine exklusive Aufgabe des Sportunterrichts. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, bei Kindern und Jugendlichen die Lust an Bewegung zu wecken und zu erhalten – etwa durch eine bewegungsfördernde Schulhofgestaltung oder im Rahmen von Ganztagsangeboten.
Wir BÜNDNISGRÜNE wollen, dass Sport und Bewegung noch viel stärker als bisher in den Alltag sächsischer Kitas und Schulen Einzug erhält. Ein besonderer Fokus ist mir dabei, auch als Tochter eines Schwimmmeisters, sehr wichtig: der Schwimmunterricht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir reden von rund 2.000 Kindern, die im vergangenen Schuljahr überhaupt keinen Schwimmunterricht hatten, weil dieser als Block geplant war und dann ausgefallen ist. Weitere rund 35.000 Schülerinnen und Schüler hatten im vergangenen Schuljahr weniger Schwimmstunden als vorgesehen. Hinzu kommen die rund 38.000 Schwimmschülerinnen und -schüler im laufenden Schuljahr. Auch hier war die Zeit für viele Kinder zu knapp, um ein sicherer Schwimmer oder eine sichere Schwimmerin zu werden oder zumindest das Seepferdchen zu erreichen.
Wir reden also von fast zwei Jahrgängen, die nicht ausreichend oder gar nicht schwimmen können.
Deshalb wollen wir, dass Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, den Schwimmunterricht nachzuholen. Die Kinder, die bisher gar keine Möglichkeit zur Teilnahme hatten, sollten Vorrang haben.
Wir müssen die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern verbessern und in Absprache mit den Kommunen weitere Wasserflächen, etwa Freibäder, für den Schwimmunterricht nutzen.
Das muss jetzt in den Sommermonaten beginnen und in den Ferien und dem kommenden Schuljahr fortgesetzt werden.
Darüber hinaus wollen wir mehr Möglichkeiten eröffnen, das Schwimmen auch in höheren Jahrgangsstufen zu festigen.
Ein weiteres wichtiges Anliegen von uns BÜNDNISGRÜNEN war und ist es, Schülerinnen und Schülern aus DaZ-Klassen nicht vom Schwimmunterricht auszuschließen.
Schwimmen ist unverzichtbar und kann Leben retten – ganz unabhängig von der Herkunftssprache.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.