Corona-Gipfel im Kanzleramt: Parlamentsbeteiligung kann Akzeptanz steigern
Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Bundesländer haben in einer Konferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel gestern weitere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland beschlossen. Franziska Schubert, Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, ordnet den Beschluss wie folgt politisch ein:
„Die Maßnahmen sind – wie schon im Frühjahr – einschneidend. Die Corona-Pandemie breitet sich derzeit massiv aus. Es ist deshalb wichtig, die Infektionszahlen auf ein erträgliches Maß zu senken. Dies müssen wir als Gesellschaft und Land gemeinsam bewältigen. Es braucht einmal mehr Solidarität im Umgang miteinander und im Kampf gegen das Virus – zum Schutz der eigenen Gesundheit, jedoch vor allem zum Schutz derer, die von einer Ansteckung besonders betroffen wären.“
„Das Virus ist real und es zeigt klar auf, was zu tun ist – sei es im Öffentlichen Gesundheitsdienst, in den Krankenhäusern, bei besonders schutzbedürftigen Gruppen. Wir haben Erfahrungen gesammelt im Frühjahr und darauf können wir aufbauen.“
„Bei allem Verständnis für die notwendigen Maßnahmen sehen wir BÜNDNISGRÜNE ein nicht zu vernachlässigendes Problem in der Akzeptanz der Bevölkerung für diese schweren Einschnitte. Wir plädieren daher in Sachsen seit Beginn der Pandemie für eine starke Beteiligung des Parlamentes. Ein Parlamentsbeteiligungsgesetz ist das, was wir jetzt brauchen.“
„Das Parlament ist der Ort der Debatte für solche schwerwiegenden Grundsatzentscheidungen. Die Abgeordneten sind vor Ort in ihren Wahlkreisen unterwegs und sammeln die Rückmeldungen der Bevölkerung auf. Diese Rückmeldungen einzuspeisen und transparent zu machen, was wie abgewogen und dann entschieden wurde, ist essentiell. Die starken Eingriffe in die Grundrechte und die bisherige Dauer der selbigen erfordern umgehend ein Parlamentsbeteiligungsgesetz. Wir legen als BÜNDNISGRÜNE großen Wert darauf, dass die beschlossenen Einschränkungen der Grundrechte nur solange anhalten, wie sie unbedingt nötig und verhältnismäßig sind. Wir stehen an der Seite derjenigen, die die Freiheitsrechte hochhalten und berechtigte Fragen hinsichtlich ihrer Einschränkungen stellen. Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut und sollte mit entsprechenden Hygienemaßnahmen auch weiterhin möglich sein.“
„Es muss in unserem Interesse sein, die Akzeptanz und damit auch die Wirkungskraft einer Verordnung deutlich zu steigern. Diese Einsicht stellen wir mittlerweile auch in der bundesweiten Debatte zu diesem Thema fest. Für den Freistaat sind wir bereits mit unseren Koalitionspartnern im Gespräch über entsprechende Schritte.“
Außerdem hält Franziska Schubert fest: „Eine Debatte im Parlament würde zudem dafür sorgen, dass uneinheitliche Maßnahmen vermieden werden. Es ist beispielsweise nicht zu erklären, warum Kultureinrichtungen oder gastronomische Einrichtungen mit erfolgreichen Hygienekonzepten wieder schließen müssen, wo sie offenbar nicht zu den Hauptansteckungsorten gehören. Gerade in diesen schwierigen Zeiten brauchen die Menschen nicht nur das Gefühl wirtschaftlicher Sicherheit, sondern auch die Kultur. Wir sollten Wege finden, beides so gut es geht zu ermöglichen.“
Weitere Informationen:
>> Beschluss der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020