Datum: 05. Mai 2020

Einigung zur finanziellen Soforthilfe für Kommunen: Die kommunale Finanzsituation duldet keinen Aufschub und braucht weitere mittelfristige Hilfsinstrumente

Zur Einigung zwischen kommunalen Spitzenverbänden und Staatsregierung bezüglich der finanziellen Unterstützung angesichts der entstehenden Einnahmeausfällen durch die Corona-Krise erklärt Franziska Schubert, finanzpolitische Sprecherin und Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Ich begrüße die Einigung des Finanzministeriums mit der kommunalen Familie. Es muss aber dringend weitergedacht werden. Bei der Soforthilfe in Form des Schutzschirms allein kann es nicht bleiben. Die sächsischen Kommunalfinanzen haben nicht erst seit der Corona-Krise Probleme. Gerade die strukturellen Probleme verstärken sich jetzt und es ist noch nicht absehbar, was davon in welcher Geschwindigkeit wieder zurückgeht und was bleibt.“

„Aus bündnisgrüner Sicht ist der richtige Weg, zu investieren statt zu streichen. Alleine über die jetzigen investiven Schlüsselzuweisungen im Finanzausgleichsgesetz wird das allerdings kaum zu bewältigen sein. Es braucht Regelungen, wie mit corona-bedingten finanziellen Notlagen der Kommunen umgegangen wird hinsichtlich des Haushaltsausgleichs, der Haushaltsgenehmigung und der Haushaltsprüfung. Es darf nicht passieren, dass die Krise die sächsischen Kommunen doppelt trifft, indem zeitverzögert ein hartes Spardiktat auf sie zurollt. Der Freistaat hat sich über die Jahre auf Kosten der Kommunen saniert. Jetzt ist solidarisches Miteinander angezeigt. Wir Bündnisgrüne wollen weitere Haushaltssperren und die Kürzung von freiwilligen Aufgaben verhindern, die gerade jetzt wichtig für das gesellschaftliche Leben vor Ort sind.“

„Als ein Instrument schlage ich eine sächsische ‚Kommunalkasse‘ vor nach dem Vorbild der bundesweit anerkannten ‚Hessenkasse‘. Wenn Kommunen Kassenkredite zum Ausgleich von corona-bedingten Einnahmeausfällen und Mehrausgaben im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung für notwendig erachten und aufzunehmen beschließen, weil der Landesschutzschirm nicht reicht, hilft die Kommunalkasse mittelfristig bei der Lastenteilung. Hierfür braucht es klare Vorgaben hinsichtlich der Krisenbezogenheit und eine zeitliche Befristung. Wir werden bis mindestens Ende 2021 die finanziellen Auswirkungen auf der kommunalen Ebene spüren.“

„Bei meinem Vorschlag handelt es sich nicht um einen kommunalen Entschuldungsfonds. In die ‚Kommunalkasse‘ können wir die zwei angesprochenen zwei Komponenten verpacken: zum einen Investitionshilfen und zum anderen die Lastenteilung kommunaler, corona-bedingter Kassenkredite, sofern diese entstehen.“

„Als Bündnisgrüne haben wir auch immer wieder auf die Notwendigkeit der Anpassung des Systems des Finanzausgleichsgesetzes hingewiesen. Niemand kann sagen, welche strukturellen Effekte die jetzige Krise haben wird. Ich befürchte, dass insbesondere bei den Ausgaben im Sozialbereich etwas stehen bleiben wird. Ein zukünftiger Ansatz für Soziallasten ist dringender denn je geboten.“