Datum: 14. September 2005

PM 2004-004: Justizminister wirft Nebelkerzen

Grundrecht auf ein zügiges Verfahren in Sachsen gewährleisten, statt Rechtsstaat abbauen.
„Die Verweigerung des Grundrechts auf ein zügiges Verfahren ist der Justizskandal in Sachsen“, so der rechtspolitische Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion, Johannes Lichdi, „nicht die angeblich klageversessenen Bürgerinnen und Bürger.“
„Justizminister Mackenroth vernebelt mit seinem Vorschlag der ‚Praxisgebühr für Gerichte‘, dass die Staatsregierung die personelle und sachliche Ausstattung vor allem der sächsischen Verwaltungsgerichte seit Jahren auszehrt. Dies führt zu einer Verletzung des Grundrechts auf ein zügiges Verfahren nach Art. 78 Abs.3 der Sächsischen Verfassung, wie der Sächsische Verfassungsgerichtshof bereits 2003 feststellen musste.“
Lichdi fordert die Staatsregierung auf, im Doppelhaushalt 2005/2006 endlich für eine angemessene Ausstattung der Justiz zu sorgen. Ebenso scharf kritisiert der rechtspolitische Sprecher den Vorstoß Mackenroths zur Beschneidung der gerichtlichen Instanzen. „Wer in der Abschaffung von Einspruchs- und Berufungsmöglichkeiten das Heilmittel zur Entlastung der Gerichte sieht, opfert das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz nach Art.19 Abs.4 des Grundgesetzes und bringt diese unaufgebbare Kernaufgabe des Rechtsstaates ins Wanken.“