PM 2005-013: Grüne lehnen allgemeine Studiengebühren für Sachsen ab
Warnung vor bildungspolitischer Kleinstaaterei
Sehr enttäuscht, aber nicht überrascht zeigen sich die sächsischen Bündnisgrünen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, wodurch das durch die rot-grüne Bundesregierung erlassene bundesweite Verbot für Studiengebühren aufgehoben wurde. „Nach dem länderfreundlichen Urteil zur Juniorprofessur war dieser Richterspruch zu erwarten“, erklärt Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer und hochschulpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion. „Damit ist die Entscheidung über Studiengebühren jetzt in die Hände der Länder gegeben. Angesichts des anhaltenden sächsischen Koalitionsstreits in dieser Frage gibt das allen Grund zur Besorgnis. Wir werden deshalb unsere Möglichkeiten innerhalb und außerhalb des Parlamentes nutzen, um allgemeine Studiengebühren für Sachsen zu verhindern. Auch in Zukunft muss das Erststudium gebührenfrei bleiben, wenn die Bildungsgerechtigkeit nicht auf der Strecke bleiben soll.“
Der Zugang zu Bildung ist aus Sicht der Bündnisgrünen zu einer entscheidenden Zukunftsfrage geworden. Sachsen ist im internationalen Vergleich hinsichtlich des Anteils der Hochschulbildung an der Bevölkerung und der Qualität der Bildungseinrichtungen ein Entwicklungsland. „Wir brauchen einen höheren Anteil von Studienanfängern und weniger Abbrecher. Da können wir es uns nicht weiterhin leisten, dass der Zugang zu Bildung extrem von der sozialen Herkunft abhängt. Studiengebühren würden zusätzliche Hürden aufstellen, statt Zugänge zu erleichtern“, so Gerstenberg.
Sachsens Bündnisgrüne warnen vor der durch CDU-regierte Länder wie Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen bereits heute erklärten „schnellstmöglichen“ Einführung von Studiengebühren. „Wenn einzelne CDU-Länder jetzt egoistisch handeln, dann führen sie Deutschland in die bildungspolitische Kleinstaaterei. Wissenschaftsministerin Ludwig und Ministerpräsident Milbradt müssen jetzt dafür sorgen, dass die Kultusministerkonferenz handelt. Notwendig sind verbindliche Regelungen, die nicht zu sozialer Benachteiligung führen und die Mobilität der Studierenden nicht behindern“, so Gerstenberg.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes setzen sich die sächsischen Grünen dafür ein, Studienkontenmodelle neu zu diskutieren. „Gut gestaltete Studienkonten mit individueller Abbuchung können ein gebührenfreies Erststudium sichern, der Lebensrealität der Studierenden gerecht werden und zugleich den effizienten Einsatz öffentlicher Mittel unterstützen“, so Gerstenberg abschließend.