Datum: 14. September 2005

PM 2005-014: Grüne lehnen Schlussstrich-Gesetz der PDS ab

Überprüfungszeit von 15 Jahren ist angemessen. Soll politische Zukunft von Abgeordneten der PDS-Fraktion per Verfassung geregelt werden?
Die Anhörung im Verfassungs- und Rechtsausschuss zum PDS-Gesetzentwurf (DS 4/0090) hat die ablehnende Haltung des rechtspolitischen Sprechers der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Johannes Lichdi, bestärkt.
„Die PDS versucht den Eindruck zu erwecken, es gehe um eine Verallgemeinerung der Übergangsregeln der Sächsischen Verfassung. Offenkundig gehe es ihr aber um das Signal, dass die Aufarbeitung der DDR-Geschichte hinsichtlich der ‚Staatssicherheit in der Verwaltung‘ beendet werden soll“, so der Abgeordnete. „Das ist angesichts der fortdauernden Probleme der Opfer des SED-Unrechtsregimes und des weit besseren Erschließungsstandes der Akten im Vergleich zu den frühen neunziger Jahren nicht zu vertreten.“
Der auf Vorschlag der grünen Fraktion geladene Sachverständige, Dr. Martin Böttger, früherer Bürgerrechtler und Landtagsabgeordneter, heute Außenstellenleiter der Stasiunterlagenbehörde in Chemnitz, wies darauf hin, dass er als Angestellter einer Bundesbehörde keiner Landesbehörde oder Kommune eine Empfehlung geben wolle, wie sie die Überprüfungsmöglichkeit bis Ende 2006 nutzen soll. Als Vater hätte er aber eine klare Meinung: „Ich möchte nicht, dass meine Kinder von Lehrern unterrichtet werden, die früher offiziell oder inoffiziell für das MfS gearbeitet haben. Ich habe andererseits nichts dagegen, wenn meine Kinder in einem Bus zur Schule fahren, an dessen Lenkrad ein ehemaliger Stasi-Mitarbeiter sitzt.“
Weiter sagte Dr. Böttger: „Wenig Problem habe ich, wenn ein Ingenieur des städtischen Bauamtes in der Vergangenheit in die Fallstricke der Stasi geraten sein sollte. Massive Probleme habe ich dagegen, wenn ich einem Polizisten gegenüber stehe, der früher für die politische Geheimpolizei arbeitete.“
„Der Vorwurf der PDS, die derzeitige Praxis würde gegen das Übermaß- und Willkürverbot verstoßen, geht ins Leere. Zudem ist durch Bundesgesetz der Abschluss der Überprüfungen zum Jahresende 2006 ohnehin geregelt. Es bleibt der Verdacht, dass hier die politische Zukunft von Abgeordneten der PDS-Fraktion per Verfassung geregelt werden soll“, so der Abgeordnete Lichdi abschließend.