Datum: 14. September 2005

PM 2005-019: Affäre Sehm/Roßberg – Viele Fragen an die Staatsregierung

Zu der heute erst bekannt gewordenen Verhaftung wegen Verdunkelungsgefahr des beurlaubten Fluthilfekoordinators der Landeshauptstadt Dresden, Herrn Rainer Sehm, erklärt der Dresdner Stadtrat und Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi:
„Die Affäre Sehm / Roßberg hat nun endgültig eine Dimension erreicht, die angesichts der überwältigend großherzigen Fluthilfe aus ganz Deutschland schweren Schaden für das Ansehen Dresdens und Sachsens heraufbeschwört. Die Durchhalteparolen von Oberbürgermeister Roßberg helfen nun nicht mehr weiter.“
Johannes Lichdi hat zur Affäre Sehm / Roßberg bereits am 28. Januar 2005
insgesamt 21 Fragen an die Staatsregierung gestellt, die die Rolle der
Staatsregierung aufklären sollen.
„Ich will insbesondere wissen, ob das Regierungspräsidium Dresden
tatsächlich – wie Herr Oberbürgermeister Roßberg im Stadtrat behauptete –
die Erhöhung des Entgelts für Herrn Sehm auf 9000 € im Monat grundsätzlich befürwortet hat. Weiter will ich wissen, ob die Staatsregierung alles getan
hat, um eine möglicherweise rechtswidrige Bezahlung zu verhindern.“
Die Anfragen mit den Drucksachen-Nummern 4/0665 bis 4/0669 finden Sie
nachfolgend.
Rückfragen direkt an MdL Lichdi – 0171 / 246 50 80

Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Lichdi, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DS 4/0665
Thema: Einflußnahme der Staatsregierung auf die Anstellung des OB-Beraters Rainer Sehm in Dresden I
Nach Presseberichten hat die Staatsanwaltschaft Dresden gegen Herrn Rainer Sehm, Berater des Dresdner OB Ingolf Roßberg, sowie gegen den OB strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Konkursbetrugs bzw der Untreue eingeleitet. In der Öffentlichkeit ist der Eindruck enstanden, dass die Staatsregierung – Staatskanzlei – sowie das RP Dresden die Vertragsverhältnisse zwischen Herrn Sehm empfohlen, kontrolliert und gefördert hat.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Für welchem Zeitraum wurden nach Kenntnis der Staatsregierung bzw. des RP Dresden aus Mitteln zur Hochwasser-Schadensbeseitigung die Honorare des Herrn Sehm in Dresden bezahlt?
2. Wann ist der konkrete förmliche Antrag zur Förderung der ab 01. 01. 2004 erhöhten Vergütung von 9.000 € im Monat für Herrn Sehm von der Landeshauptstadt Dresden gestellt worden?
3. Zu welchem Zeitpunkt haben Staatsregierung, die Staatskanzlei und das RP Dresden jeweils von der Erhöhung der Vergütung für Herrn Sehm bzw. die Firma „Actor Consulting“ auf 9.000 € im Monat tatsächlich erfahren?
4. Wann sind der zuständigen Behörde die im Jahr 2004 die geänderten Verträge vorgelegt worden?
5. Mit welchen Behörden des Freistaats hat die Landeshauptstadt Dresden über die Erhöhung der Vergütung im Jahr 2004 im Einzelnen verhandelt?   

Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Lichdi, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DS 4/0666
Thema: Einflußnahme der Staatsregierung auf die Anstellung des OB-Beraters Rainer Sehm in Dresden II
Nach Presseberichten hat die Staatsanwaltschaft Dresden gegen Herrn Rainer Sehm, Berater des Dresdner OB Ingolf Roßberg, sowie gegen den OB strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Konkursbetrugs bzw der Untreue eingeleitet. In der Öffentlichkeit ist der Eindruck erweckt worden, dass die Staatsregierung – Staatskanzlei – sowie das RP Dresden die Vertragsverhältnisse zwischen Herrn Sehm empfohlen, kontrolliert und gefördert hat.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Wie haben Behörden des Freistaats zu den Verhandlungen über eine Erhöhung des Honorars von Herrn Sehm  Stellung genommen?
2. Liegen über diese Verhandlungen bei Behörden des Freistaat Schriftstücke und Aktennotizen vor? 
3. Von welchen Amtsträgern (konkretes Amt) stammen diese Schriftstücke bzw. Aktennotizen?
4. Haben der zuständigen Behörde für den ursprünglich vorgelegten und bewilligten Vertrag und für den ab 1. 1. 04 geltenden neuen Vertrag jeweils Kalkulationen des Arbeitsaufwands und des Honorars vorgelegen?
5. Wenn ja: Hat der Freistaat diese Kalkulation als plausibel eingeschätzt?   

Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Lichdi, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DS 4/0667
Thema: Einflußnahme der Staatsregierung auf die Anstellung des OB-Beraters Rainer Sehm in Dresden III
Nach Presseberichten hat die Staatsanwaltschaft Dresden gegen Herrn Rainer Sehm, Berater des Dresdner OB Ingolf Roßberg, sowie gegen den OB strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Konkursbetrugs bzw der Untreue eingeleitet. In der Öffentlichkeit ist der Eindruck erweckt worden, dass die Staatsregierung – Staatskanzlei – sowie das RP Dresden die Vertragsverhältnisse zwischen Herrn Sehm empfohlen, kontrolliert und gefördert hat.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Hat eine Behörde oder Stelle des Freistaats die Erhöhung der Vergütung für Herrn Sehm bzw die Firma „Actor Consulting“ genehmigt bzw. befürwortet?
2. Trifft es zu, dass das RP Dresden bzw eine andere Behörde des Freistaats im August 2004 schriftlich oder mündlich sein grundsätzliches Einverständnis mit der Erhöhung des Honorars von Herrn Sehm zum 1.1.2004 erklärt hat?
3. Wenn ja: um welche Behörden handelt es sich?
4. Wenn nein: Aus welchen Gründen hat das RP Dresden oder eine Behörde des Freistaats die erhöhte Vergütung für Herrn Sehm bzw. die Fa. „Actor Consultung“ auf 9.000 € im Monat im August 2004 verweigert?
5. Wäre nach derzeitiger Rechtslage sowie nach der derzeitigen fachlichen Einschätzung der Staatsregierung die Förderung der Projektsteuerungsleistungen von Herrn Sehm ab 01. 01. 04 noch möglich?

Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Lichdi, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DS 4/0668
Thema: Einflußnahme der Staatsregierung auf die Anstellung des OB-Beraters Rainer Sehm in Dresden IV
Nach Presseberichten hat die Staatsanwaltschaft Dresden gegen Herrn Rainer Sehm, Berater des Dresdner OB Ingolf Roßberg, sowie gegen den OB strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Konkursbetrugs bzw der Untreue eingeleitet. In der Öffentlichkeit ist der Eindruck erweckt worden, dass die Staatsregierung – Staatskanzlei – sowie das RP Dresden die Vertragsverhältnisse zwischen Herrn Sehm empfohlen, kontrolliert und gefördert hat
Für den Fall,  dass nach Einschätzung der Staatsregierung auch jetzt noch die Förderung des neuen Vertrags des Herrn Sehm mit der Landeshauptstadt Dresden vom 1.1.2004 bewilligt werden kann, stelle ich folgende 
Fragen an die Staatsregierung:
1. Für welches Honorar? (Mindest- / Höchstsatz)
2. Für welche Zeitdauer?
3. Unter welchen Voraussetzungen?

Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Lichdi, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DS 4/0669
Thema: Einflußnahme der Staatsregierung auf die Anstellung des OB-Beraters Rainer Sehm in Dresden V
Nach Presseberichten hat die Staatsanwaltschaft Dresden gegen Herrn Rainer Sehm, Berater des Dresdner OB Ingolf Roßberg, sowie gegen den OB strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Konkursbetrugs bzw der Untreue eingeleitet. In der Öffentlichkeit ist der Eindruck erweckt worden, dass die Staatsregierung – Staatskanzlei – sowie das RP Dresden die Vertragsverhältnisse zwischen Herrn Sehm empfohlen, kontrolliert und gefördert hat
Fragen an die Staatsregierung:
1. Sind nach dem 01. 01. 04 noch Förderbeträge für die Projektsteuerungsleistungen von Herrn Sehm an die Landeshauptstadt Dresden gezahlt worden? 
2. Wenn ja, in welcher Höhe?
3. Stehen aufgrund rechtsverbindlicher Zusagen noch Zahlungen des Freistaats an die Landeshauptstadt Dresden an?