Datum: 14. September 2005

PM 2005-025: Grüne zu Koalitionsausschuss zum Thema DNA-Tests: Will CDU überhaupt Grenzen staatlicher Total-Erfassung achten? Sächsische SPD sollte sich nicht vor den Karren polizeilicher Allmachtsphantasien spannen lassen.

Dresden. Im Vorfeld der Sitzung des sächsischen Koalitionsausschusses zum Thema DNA-Tests weist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Wortlaut der diesbezüglichen Bundesratsvorlage hin.
Nach dem Gesetzentwurf Hessens soll § 81g Strafprozessordnung gestrichen werden, der die Erhebung von DNA erstens an eine Vortat von erheblicher Bedeutung oder an eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, zweitens an die Wiederholungsgefahr einer solchen Tat und drittens an eine richterliche Anordnung knüpft.
Damit sollen DNA-Proben schon möglich sein, wenn sie „für das Verfahren von Bedeutung“ sind (§ 81a Abs.1 Satz 1 Strafprozessordnung).
Der sächsische Justizminister Mackenroth hat sich für eine Ausweitung der Erhebung von DNA-Proben bei einem Beschuldigten im Strafverfahren auf Straftaten im Bagatellbereich ausgesprochen; also auch auf Schwarzfahrer, dem Ladendieb oder dem Alkoholfahrer.
Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Landtag, kritisiert diese Pläne scharf: „Die CDU muss sich schon fragen lassen, ob sie überhaupt noch Grenzen einer staatlichen Total-Erfassung des genetischen Materials anerkennen will. Der hessische Gesetzentwurf lässt jede Bindung an eine schwerwiegende Vortat oder Wiederholungsgefahr fallen.“
Dabei hat das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2001 schon die allgemeine Begründung einer DNA-Probennahme, dass eine Wiederholungsgefahr nicht auszuschließen wäre, als verfassungswidrig verworfen. Dies gilt umso mehr, wenn von jeder Wiederholungsgefahr abgesehen werden kann.
Lichdi weiter: „Die sächsische SPD sollte sich nicht vor den Karren polizeilicher Allmachtsphantasien und grundrechtsverachtender Schnellschüsse spannen lassen.
Auch der hessische Gesetzentwurf bestreitet letztlich nicht, dass auch die zur Identifizierung verwendeten sogenannten „nicht-codierenden Teile“ der DNA weitere qualifizierte Informationen über die ausgeforschten Persönlichkeiten liefern können.