PM 2005-040: Antidiskriminierung JA, Gruselstories NEIN!
Der Rechtspolitische Sprecher der Grünen im Sächsischen Landtag, Johannes Lichdi, hat die grundsätzliche Kritik am vorgelegten Antidiskriminierungsgesetz scharf zurückgewiesen.
„Es besteht Handlungsbedarf. Die Umsetzung europäischen Rechts ist in Deutschland seit Jahren überfällig. Das Antidiskriminierungsgesetz übernimmt den weiteren Diskriminierungsbegriff der EU. Nur an einem Punkt geht der Entwurf über die EU-Vorgaben hinaus: Benachteiligungen aufgrund der Religion oder Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Identität oder einer Behinderung im Zivilrecht werden mit einbezogen. Wer fordert, man soll nicht über die EU-Vorgaben hinausgehen, sagt damit im Klartext: Behinderte, Juden oder Muslime, ältere Menschen sowie Lesben und Schwule sollen vom gesetzlichen Diskriminierungsschutz im Zivilrecht ausgeschlossen bleiben.“
„Wer das Gesetz als Behinderung der sächsische Wirtschaft darstellt, unterschlägt, dass im Arbeitsrecht EU-Recht eins zu eins umgesetzt wird“, so Lichdi. „Ebenso falsch ist der Vorwurf, die Beweislastumkehr würde eingeführt. „Diese gilt nach deutschen Arbeitsrecht (Para 611a BGB) seit 25 Jahren.“
„In den Niederlanden, in Belgien, Frankreich, Dänemark, Irland und Schweden hat sich das Gesetz seit Jahren als gut handhabbar bewiesen“, so der Abgeordnete.“
„Besonders schäbig ist der Versuch von Ministerpräsident Milbradt, Homosexuelle gegen alleinerziehende Mütter auszuspielen“, so Lichdi. „Beide Gruppen brauchen den Schutz der Gesellschaft. Milbradt fällt damit in spießerhafte Schwulenfeindlichkeit zurück, die wir auch in der CDU für überwunden glaubten.“