Datum: 14. September 2005

PM 2005-046: Gerade Sachsen darf beim Hochwasserschutz nicht blockieren!

Dresden. Sachsens Grüne kritisieren die Ankündigung von Justizminister Mackenroth, eine Klage Sachsens gegen das neue Hochwasserschutzgesetz zu prüfen, das am Freitag im Bundesrat beraten wird.
„Gerade Sachsen darf angesichts der Erfahrungen der Flutkatastrophe im Sommer 2002 beim Hochwasserschutz nicht blockieren“, so der umwelt- und rechtspolitische Sprecher der Grünen Landtagsfraktion, Johannes Lichdi.
„Das Geld vom Bund hat Sachsen genommen, ein Bundesgesetz will die Landesregierung aber ablehnen.“
Lichdi nannte dieses Verhalten „undankbar und fahrlässig“. „Sachsen wäre nach den Fluterfahrungen von 2002 eigentlich verpflichtet, an der Seite von Bundesumweltminister Trittin für den Gesetzentwurf zu kämpfen. Die allgemeine Pflicht der Länder zur Zusammenarbeit beim Hochwasserschutz reicht nicht mehr aus“, so Johannes Lichdi.
„Da die Flussunterlieger die Flussverbauungen und Versiegelungen der Oberlieger in Form von Hochwasser erleiden, brauchen wir ein Bundesgesetz“, erläutert der Abgeordnete. „Die Gewährleistung gleicher Lebensverhältnisse im Bundesgebiet nach Art. 72 Abs.2 des Grundgesetzes erfordere, dass die Länder verpflichtet werden Überschwemmungsgebiete auszuweisen, in denen im Grundsatz keine Baugebiete mehr zugelassen werden dürfen.“
„Von der sächsischen SPD erwarte ich, die angekündigte Ablehnung Sachsens im Bundesrat zu unterbinden, so Lichdi abschließend.“