PM 2005-059: Anhörung macht für Grüne Vorzüge des NRW-Gesetzes bei der Versorgung der Abgeordneten deutlich
Nach der Anhörung im Verfassungs- und Rechtsauschusses sieht sich die grüne Fraktion im Sächsischen Landtag in ihrem Ansinnen bestärkt, die Abgeordnetenversorgung wie in Nordrhein-Westfalen zu reformieren.
„Die Gutachter bezogen sich immer wieder positiv auf das NRW-Gesetz“, so Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion. „Strittige Fragen zur Aufwandsentschädigung widersprechen dem nicht im Grundsatz. Das NRW-Modell bringt im Gegensatz zu den vorgelegten Entwürfen eine radikale Abkehr vom jetzigen System der Abgeordnetenbezüge. Steuerfreie Pauschalen und staatliche Altersversorgung müssen der Vergangenheit angehören.“
„Wir sollten wie in Nordrhein-Westfalen eine einvernehmliche Diätenreform zwischen den demokratischen Fraktionen anstreben“, so Gerstenberg. „Das NRW-Gesetz schafft Transparenz ohne übertriebenen Populismus und versorgt die Angeordneten angemessen.“
Unterstützung erhielt das NRW-Gesetz insbesondere auch von Thomas Meyer, Präsident des Bundes der Steuerzahler Sachsens, der als Sachverständiger in der Anhörung sprach.