PM 2005-065: Grüne fordern mehr Mittel für Beratung bei Schwangerschaftskonflikten
Die bündnisgrüne Fraktion in Sachsen verlangt mehr Mittel für die Beratung von Schwangerschaftskonflikten. Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin: „Im Haushaltsentwurf hat die Staatsregierung lediglich Gelder in Höhe von 5 Millionen Euro zugesagt. Das ist bei weitem nicht ausreichend.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte dazu im Juli 2003 abschließend geurteilt: Jedes Bundesland muss mindestens 80 Prozent der notwendigen Personal- und Sachkosten für die Beratung beisteuern. Im Vorschlag der Koalition sind allerdings nur die Personalkosten für Sachsen berücksichtigt.
Elke Herrmann fordert deshalb: „Auch die Sachkosten müssen einbezogen werden. Für die freien Träger sind das Gelder in Höhe von 250.000 Euro. Sie sind Voraussetzung für die vom Gesetzgeber geforderte Beratung.“
Die zusätzlichen Mittel könnten dazu beitragen, Schwangerschaftskonflikte besonders bei jungen Mädchen rechtzeitig zu erkennen. Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt brechen in Sachsen doppelt so viele Mädchen unter 15 ihre Schwangerschaft ab.