Datum: 14. September 2005

PM 2005-070: Förderung von ambulanten Maßnahmen bei Behinderten- und Seniorenhilfe

Die Mittel für ambulante Maßnahmen bei der Behinderten- und Seniorenhilfe werden in 2005 und 2006 um 250.000 Euro erhöht. Das ist Ergebnis eines grünen Antrages bei den Haushaltsberatungen am gestrigen Abend.
Das ist für die grüne Fraktion nach der Erhöhung der Mittel für die Aids-Prävention der zweiten Erfolg in den Haushaltsverhandlungen.
Gedeckt wird die Erhöhung aus Einsparungen beim Landeserziehungsgeld. Hier prognostizieren die Grünen, dass mindestens 1 Mio. Euro nicht abgerufen werden. Der Haushaltsausschuss stimmte auf Antrag der Grünen für einen Sperrvermerk, der nicht benötigte Mittel in der Höhe von 250.000 Euro zugunsten der ambulanten Maßnahmen bei Behinderten- und Seniorenhilfe freimacht.
Die Koalition hatte im Haushaltsentwurf die Mittel für ambulanten Maßnahmen bei der Behinderten- und Seniorenhilfe um 1.050,0 T € und damit um ein Drittel gesenkt. „Weder von den Leistungsträgern noch von den Kostenträgern im ambulanten Bereich kann dies kompensiert werden und wird zu einer Verschlechterung der Betreuungsstrukturen führen“, so Elke Herrmann die sozialpolitische Sprecherin der grünen Fraktion. „Die Einsparungen stehen im Widerspruch zum Grundsatz “ambulant vor stationär” und führen in der Konsequenz zu Mehrausgaben. Dieses Problem können wir mit der Mittelerhöhung ein wenig abfedern.“
Der Haushaltsansatz des Landeserziehungsgeldes wurde schon 2004 nicht ausgeschöpft. Aufgrund von Hartz IV wird sich der Rückgang noch verstärken, weil der Kita-Besuch ihrer Kinder für Arbeitslose attraktiver wird.