Datum: 14. September 2005

PM 2005-082: Ziel des grünen Antrags (DS 4/1213) ist einheitlicher Qualitätsstandard für die Förderung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern

Dresden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die „Regelung der Frühförderung als ganzheitliche Komplexleistung“ (DS 4/1213) beantragt.
„Damit wollen wir landesweit einheitliche Qualitätsstandards für die Förderung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kind festlegen“, so Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der grünen Fraktion. „In Zukunft sollen alle Betroffenen im Freistaat Sachsen unabhängig von ihrem Wohnort die gleichen pädagogischen, heilpädagogischen und medizinischen Leistungen vermittelt bekommen und somit die gleichen Chancen auf Förderung erhalten.“
Regelungsbedarf gibt es hinsichtlich der Rahmenbedingungen, der Leistungsbeschreibungen und der Kostenaufteilung.
„Wir wollen, dass sich die Eltern der betroffenen Kinder nur noch an eine, fachübergreifend arbeitende Stelle wenden müssen, die den Unterstützungsbedarf des Kindes organisiert und koordiniert“, so Elke Herrmann. „Zu den Angeboten müssen auch psychosoziale Leistungen und die Beratung der Eltern gehören.“
„Wichtig ist, dass an der Kostenverhandlungen neben Krankenkassen, Sozialhilfeträger und Freistaat auch die Träger der Frühförder- und Frühberatungsstellen beteiligt werden“, so die Sozialpolitikerin abschließend.
Mit dem SGB IX und der Frühförderverordnung sind 2001 bzw. 2003 auf Bundesebene einheitliche Rahmenbedingungen für die Frühförderung getroffen worden, die es auf Landesebene umzusetzen gilt.