Datum: 14. September 2005

PM 2005-109: Landesregierung kann sofort etwas gegen Ausweichverkehr tun

„Sachsen kann sofort etwas gegen den Maut-Ausweichverkehr tun“, so Johannes Lichdi, verkehrspolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.
„Dazu bedarf es nicht erst der Auswertung der Dauerzählstellen und der Abstimmung mit der Bundesregierung.“ Die grüne Fraktion hat darum einen entsprechenden Änderungsantrag in der heutigen Landtagssitzung gestellt.
„Gemäß § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung können die zuständigen Straßenverkehrsbehörden jetzt schon <>“, so Johannes Lichdi.
Dies ist erlaubt <> (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 StVO). <> können die notwendigen Anordnungen getroffen werden (§ 45 Abs.1b Satz 1 Nr.5 StVO).
Ebenso ist es möglich, Verkehrsbeschränkungen <> anzuordnen (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.2 StVO).
Zuständig sínd die unteren Straßenverkehrsbehörden (§ 44 Abs.1 Satz 1 StVO). Dies sind in Sachsen die Kreise und kreisfreien Städte. Daneben kann aber auch die oberste Straßenverkehrsbehörde, also das SMWA, <> (§ 44 Abs.1 Satz 2 StVO). 
„Das SMWA kann jetzt schon zum Schutz der Anwohner handeln!“, so Johannes Lichdi. „Unser Änderungsantrag soll die Staatsregierung veranlassen, das genannte Instrumentarium im Einzelfall zu prüfen und anzuwenden.“