PM 2005-146: Kitagesetz-Novelle erfüllt nicht Anspruch des eigenen Bildungsplans
Die vorgelegte Kitagesetz-Novelle der Koalition ist für die bündnisgrüne Fraktion im Sächsischen Landtag eine Enttäuschung. „Dem hohen Anspruch des eigenen Bildungsplans wird der Gesetzentwurf der Koalition nicht gerecht“, so Elke Herrmann, die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion bei der Vorstellung der grünen Änderungsanträge zum Kita-Gesetz.
Die grüne Fraktion will in ihren Änderungsanträgen Zulassungskriterien ausschließen und die Elternmitbestimmung stärken. An sozialen Brennpunkten soll der Aufbau besonderer Kapazitäten vom Land gefördert werden. Die Kommunen sollen die Möglichkeit erhalten, sozial gestaffelte Elternbeiträge einzuführen.
Nach der Novelle der Koalition sind Zulassungskriterien bzw. zeitliche Einschränkungen des Kita-Besuchs weiter möglich. „Wir können es uns nicht leisten, Kindern Entwicklungschancen zu verwehren. Gerade unter den Kindern von Langzeitarbeitslosen finden sich viele Kinder, die nicht weniger sondern mehr Unterstützung brauchen“, so Elke Herrmann. „Hier wird die Koalition dem eigenen Anspruch des Bildungsplans in keiner Weise gerecht.“
Die Mitbestimmungsrechte der Eltern sollen gestärkt werden. „Die Eltern sollen nicht nur an Konzepten mitwirken können, sondern auch an der Prüfung der Umsetzung der Konzepte beteiligt sein“, fordert die Sozialpolitikerin. „So fördern wir nebenbei auch die Verbindung der Eltern mit ihrer Kommune.“
Dringend notwendig ist es, den Aufbau besondere pädagogische Bedarfe in sozialen Brennpunkten zu fördern. „Sprachstörungen oder Störungen der Feinmotorik bei Kindern sind in einigen Gebieten stärker auffällig. Hier darf die Hilfe nicht am fehlenden Geld der Kommunen scheitern“, so Elke Herrmann. „Investitionen an Kindern sind die effektivsten und nachhaltigsten Investitionen in die Zukunft.“
Die Bündnisgrünen fordern die Möglichkeit für Kommunen, nach Einkommen gestaffelte Elternbeiträge zu erheben, um die kommunalen Handlungsspielräume zu erweitern. „Hier mischt sich das Land unnötig in die Belange der Kommunen ein. Wer mehr verdient, kann auch einen höheren Beitrag für die Betreuung seiner Kinder leisten.“