Datum: 14. September 2005

PM 2005-152: CDU und SPD wollen Kommunen verfassungswidrig zu höheren Gebühren bei der Homoehe zwingen

Die Koalition möchte den Gemeinden die Festsetzung der Verwaltungskosten für eine Verpartnerung schwuler und lesbischer Paare überlassen. Zugleich fordert sie die Gemeinden in der Begründung ihres Änderungsantrags auf, kostendeckende Gebühren zu erheben. Begründungen gelten als Auslegungshinweis.
„Die Koalition versucht, die Gemeinden hinter dem Rücken der Öffentlichkeit und durch die Hintertür zu zwingen, für Verpartnerungen höhere Gebühren als für Eheschließungen zu erheben“, so Johannes Lichdi, der innenpolitische Sprecher der grünen Fraktion im sächsischen Landtag. „Indem sie die Kommunen zu kostendeckenden Gebühren auffordert, will sie die Zahlung eines Mehraufwandsausgleichs nach Artikel 85 der Sächsischen Verfassung vermeiden. Mit diesem durchsichtigen Spiel stiehlt sie sich aus der Verantwortung und versucht die Gemeinden für die Benachteiligung schwuler und lesbischer Lebenspartnerschaften zu instrumentalisieren.“
Auch die derzeitigen Verwaltungsgebühren für Eheschließungen sind nicht kostendeckend, wie Staatsminister Mackenroth im Juni-Plenum des Landtags auf Nachfrage des Abgeordneten Johannes Lichdi bestätigt hat.
„Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist eine Ungleichbehandlung zwischen Eheschließung und Verpartnerung nicht haltbar“, so Lichdi. „Die vom Landkreistag vorgebrachten angeblichen Mehraufwendungen sind angesichts vergleichbarer Aufgaben bei der Eheschließung nicht haltbar. Die von der Koalition aufgebaute Zwangslage für die Gemeinden kommt daher einer Aufforderung zum Verfassungsbruch gleich.“