Datum: 14. September 2005

PM 2005-166: Novelle des Hochschulgesetzes verbesserungsbedürftig

Die Grünen im Sächsischen Landtag melden nach der Einbringung der Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes Bedenken an. Die Novellierung setzt die Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge an Universitäten und Fachhochschulen in Landesrecht um.
„Wir teilen das Ziel der Staatsregierung, zügig einen gesetzlichen Rahmen für die Einführung  von Bachelor und Master zu schaffen. Den Zielstellungen des Bologna-Prozesses, mehr Internationalität, Mobilität und flexiblere Studienstrukturen zu ermöglichen, wird der Entwurf jedoch in vielen Punkten nicht gerecht“, so der hochschulpolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Karl-Heinz Gerstenberg. So bliebe etwa die Anrechnung von an ausländischen Hochschulen erbrachten Studienleistungen ähnlich aufwendig wie bisher. Darüber hinaus sei die im Bologna-Prozess vorgesehene Gleichstellung von Universitäten und Fachhochschulen nur unzureichend verwirklicht.
Fraglich sei dem hochschulpolitischen Sprecher zufolge, ob die Gesetzesnovelle wie versprochen die Hochschulautonomie stärke. Absehbar sei vielmehr eine Verstärkung des Verwaltungsaufwandes auf der Ebene der Universitäten und Fachhochschulen. Zudem stehe mit der Novelle eine schleichende Aushöhlung der Mitbestimmung an den Hochschulen ins Haus. Entscheidungskompetenzen würden lediglich vom Ministerium an die Hochschulleitung verlagert, ohne Fakultäten und Institute einzubinden.
„Wer die Realität an den sächsischen Hochschulen kennt, weiß mit welchem enormen bürokratischen Aufwand die Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen verbunden ist. Sächsische Hochschulen brauchen in der jetzigen Situation keine Bürokratieverlagerung, sondern mehr Gestaltungsfreiheit für Fakultäten, Institute und Wissenschaftler“, so Dr. Karl-Heinz Gerstenberg.  „Zu wenig Internationalität, zu viel Bürokratie!“, kritisiert der Hochschulexperte zusammenfassend.