Datum: 14. September 2005

PM 2005-182: Grüne: „Sternstunde des freiheitlichen Rechtsstaats“ – Urteil des Verfassungsgerichtshofs zum Sächsischen Verfassungsschutzgesetz begrüßt

Die grüne Fraktion hat das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs zum Verfassungsschutzgesetz begrüßt. Der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Johannes Lichdi, sprach von einer „Sternstunde des freiheitlichen Rechtsstaats“.
Der Verfassungsgerichtshof hatte die Aufgaben des Verfassungsschutzes hinsichtlich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität deutlich eingeschränkt und die Regelungen zum Großen Lauschangriff zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität als unvereinbar mit der Verfassung erklärt.
„Wir fühlen uns in unserer Auffassung bestärkt, dass das Trennungsgebot von Verfassungsschutz und Polizei nicht aufgeweicht werden darf. Das ist im Artikel 83 der Sächsischen Verfassung eindeutig festgelegt“, so Lichdi. Für diesen Artikel hatten die bündnisgrünen Abgeordneten in der 1. Wahlperiode des Sächsischen Landtags besonders gestritten.
„Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität muss Aufgabe der Polizei und Strafverfolgungsbehörden bleiben“, so Lichdi. „Sie sind dazu ausgebildet und in der Lage.“
„Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2004 zum Großen Lauschangriff war zu erwarten, dass die Regelung im Sächsischen Verfassungsschutzgesetz ebenfalls als verfassungswidrig verworfen wird“, so der Innenexperte weiter. Damit ist auch deutlich, dass die Regelungen zum Großen Lauschangriff im Sächsischen Polizeigesetz nicht verfassungskonform geregelt sind.“
 
„Ich fordere CDU und SPD auf, die Gesetze verfassungskonform zu überarbeiten. Vorbild sollte die Neuregelung des Großen Lauschangriffs der rot-grünen Koalition auf der Bundesebene sein“, so Lichdi abschließend.