Datum: 14. September 2005

PM 2005-184: Weitere Absage gegen das Ausufern der Überwachung durch den Staat

Verfassungsgemäße Sicherheitsgesetze auch in Sachsen

Die Niedersächsische Regelung, welche die Polizei zur Telekommunikationsüberwachung zum Zwecke der Verhütung und der Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten ermächtigt, ist vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden.
„Diese Entscheidung ist eine weitere verfassungsgerichtliche Absage gegen das Ausufern der Überwachung durch den Staat“, begrüßt Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Sächsischen Landtag, das Urteil.
„Ich hoffe, dass auch in Sachsen nur noch verfassungsgemäße Sicherheitsgesetze verabschiedet werden“, so Lichdi weiter. „Die Versuche, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger auszuhöhlen, sollten der Vergangenheit angehören.“
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum großen Lauschangriff 2004 und der Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes zum Sächsischen Verfassungsschutzgesetz gibt es nun eine weitere verfassungsgerichtliche Absage gegen verschärfte Sicherheitsgesetze.
Die Richter hatten entschieden, dass es nicht in der Kompetenz der Landesgesetzgeber liegt und nicht den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit genügt, eine Verfolgungsvorsorge zu regeln, die nur auf der Annahme basiert, dass jemand in Zukunft Straftaten begehen wird. Außerdem würden Sicherungen gegen die Verwertung von Kommunikationsinhalten des höchstpersönlichen Bereichs und deren Löschung fehlen.