Datum: 14. September 2005

PM 2005-188: Grüne lehnen Kronzeugenregelung ab: Kein Handel mit Strafe

Gefahren überwiegen den Nutzen: Falschbelastung Dritter, Verfolgung Unschuldiger, Gefahr von Fehlurteilen

Die Grüne Fraktion im Sächsischen Landtag hat sich gegen die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung ausgesprochen. „Diesen Handel mit Strafe lehne ich ab“, so Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der grünen Fraktion. „Es ist unvertretbar, dass Täter ihr Täterwissen als Geschäftsgrundlage in Deals einbringen und die ausgehandelte Strafe nicht mehr in unmittelbarem Zusammenhang mit der Schwere der Tat und der Schuld des Täters steht.“
„Der wünschenswerten Verhinderung künftiger und Aufklärung bereits geschehener Straftaten stehen die Möglichkeit eigennütziger Falschbelastung Dritter, die dadurch veranlasste Verfolgung Unschuldiger und die gesteigerte Gefahr von Fehlurteilen gegenüber. Die Gefahren überwiegen den Nutzen“, so Lichdi.
Die <> belohnt nachgerade die besonders tiefe Verstrickung in Straftaten. Je höher der <> in der Hierarchie einer Gruppe von Straftätern angesiedelt ist, desto größer sind seine Chancen, sich durch den Verrat Vergünstigungen zu verschaffen.
Unter <> wird eine Vorschrift im Strafgesetzbuch verstanden, die Straftätern für Aussagen gegen Mittäter erhebliche Strafmilderungen verspricht.“