Datum: 14. September 2005

PM 2005-207: Grüne fordern exakte Aufklärung über Schnüffelwahn der Staatsanwaltschaft

Nach Pressemeldungen hat die Staatsanwaltschaft Chemnitz die Telefonverbindungsdaten des beschuldigten Staatsanwaltes Ball erhoben.
„Mir wird Angst und Bange um die Pressefreiheit, wenn die Staatsanwaltschaft die zentrale Telefonanlage der Dresdner Druck- und Verlagshauses, in dem die SZ und die Morgenpost hergestellt werden, anzapfen möchte“, so Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der Grünen Fraktion im Sächsischen Landtag. „Sollte der Justizminister die Pressefreiheit parteipolitischen Einflüsterungen geopfert haben, wäre das ein echter Justizskandal.“
„Die Erhebung der Kommunikationsverbindungsdaten bei Herrn Ball ist wegen des Verdachts auf Geheimnisverrats nach § 353b Strafgesetzbuch durch den Straftatenkatalog der Strafprozessordnung nicht gedeckt“, so Lichdi weiter.
„Ich fordere Justizminister Mackenroth auf, schleunigst öffentlich zu klären, ob eine Anordnung nach § 100 g Abs.1 StPO (Auskunft über Telekommunikationsverbindungsdaten) auch gegen den Journalisten der Morgenpost, Klein,  beantragt und genehmigt wurde. Dies wäre ein Eingriff in das Zeugnisverweigerungsrecht und damit auch in die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit“.
Nach Presseberichten beantragte die Staatsanwaltschaft auch die Erhebung der Telefonverbindungsdaten von nicht weniger als 19 Mitarbeitern von INES sowie 29 Mitarbeitern des Landeskriminalamtes. Dies scheiterte an den zuständigen Gerichten.
„Auch wenn sich die Anordnung gegen Herrn Ball als rechtmäßig erweisen sollte, erschreckt mich der hemmungslose Ausforschungsdrang der Staatsanwaltschaft Chemnitz“, so der Innenpolitiker. „Offensichtlich sollten alle Mitarbeiter von INES in ihrem persönlichen Lebensumfeld ausgeforscht werden, gerade weil keine zureichenden Verdachtshinweise gegen eine bestimmte Person vorlagen.“
Die bündnisgrüne Fraktion fordert folgende Klärungen von Justizminister Mackenroth ein:
1. Wurde Staatsminister Mackenroth nach der Durchsuchung am 24.5.2005 von Politikern der CDU auf die Durchsuchung im Privathaus von Herrn Schommer am 24.5.2005 angesprochen?
2. Wurde er von Politikern der CDU aufgefordert, die <> aufzuklären?
3. In wie vielen Fällen wurde seit 2002 wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat nach § 353b StGB sowie wegen des Verdachts auf weitere Amtsdelikte gegen Mitarbeiter von Behörden des Freistaats ermittelt?
4. In wie vielen dieser Fälle wurden die Erhebung der Telefon-Verbindungsdaten von Mitarbeitern nach § 100 g Strafprozessordnung jeweils beantragt, angeordnet und erhoben?