PM 2005-210: Frühförderungs-Anhörung im Sozialausschuss – Kostenübernahme für von Behinderung bedrohten Kindern weiter nicht klar geregelt
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat ein kritisches Fazit der heutigen Anhörung im Sozialausschuss zum Thema „Frühförderung“ gezogen. Die Fraktion hatte die Anhörung beantragt.
„Für die Gruppe der Kinder mit Behinderungen und der von Behinderung bedrohten Kinder sind die Leistungen weiter nicht klar geregelt“, so die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Elke Herrmann.
Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Frühförderungsverordnung des Bundes haben Krankenkassen und kommunalen Spitzenverbänden für Sachsen einen Entwurf „Landesregelung Komplexleistung“ vorgelegt.
„Nach dem Entwurf verschieben Krankenkassen und kommunalen Spitzenverbände noch offenen Fragen zu den Frühförderstellen“, kritisiert die Sozialpolitikerin. „Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Fachleuten wird so nicht finanziert.“
Elke Herrmann fordert das Sozialministerium auf, sich an den Gesprächen als Moderatorin zu beteiligen und dabei die Frühförderstellen und sozialpädiatrischen Zentren einzubeziehen. „Bevor das Land seine finanzielle Beteiligung zurückfährt, muss diese Frage geklärt sein. Das im Vergleich zu anderen Ländern gute Netz an Frühförder- und Frühberatungsstellen muss erhalten und für die von Behinderung bedrohten Kinder zugänglich bleiben.“
In Sachsen sind 6,6% aller Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren behindert oder von Behinderung bedroht. Das sind etwa 10.000 Kinder. Die sächsische Statistik weist einen Anstieg von Kindern mit einem anerkannten Grad der Behinderung von 15% von 2001 zu 2003 auf.
In Sachsen arbeiten 44 Frühförder- und Frühberatungsstellen sowie sechs sozialpädiatrische Zentren.