Datum: 26. September 2005

PM 2005-233: Grüne fordern konsequente Umsetzung des Bologna-Prozesses in Sachsen

Fraktion stellt Positionspapier zur Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen vor
Dresden. Die Grünen im Sächsischen Landtag fordern eine konsequente Umsetzung des Bologna-Prozesses im Sächsischen Hochschulgesetz. Mit einem heute vorgelegten Positionspapier erläuterte der parlamentarische Geschäftsführer Dr. Karl-Heinz Gerstenberg die Vorschläge der Fraktion. „Die im Entwurf der Staatsregierung vorgesehenen Regelungen sind in den Bereichen Internationalität, Flexibilität und Studienqualität unzureichend.“ Damit drohe die dringend notwendige Steigerung der Attraktivität sächsischer Hochschulen für ausländische Studierende auszubleiben. „Der Geist von Bologna hat die Staatsregierung offensichtlich noch nicht erfasst. Ihre Vorstellungen bleiben noch zu sehr dem bisherigen Studiensystem verhaftet“, so der hochschulpolitische Sprecher Dr. Karl-Heinz Gerstenberg.
So erfolge nach den Plänen der Staatsregierung die Anrechnung im Ausland erbrachter Studienleistungen „unverändert bürokratisch nach dem Gutdünken der Prüfungsämter“. Demgegenüber bringe die grüne Fraktion den Vorschlag der Pauschalanerkennung von Leistungen in inhaltlich und thematisch verwandten Studiengängen ein. „Wenn an manchen Hochschulen nur ein Drittel der an ausländischen Universitäten erbrachten Studienleistungen anerkannt wird, kann die Aufrechterhaltung dieser Situation nicht im Sinne des europäischen Hochschulraums sein. Die gewollte Vielfalt der Studieninhalte muss die notwendige Offenheit der Anerkennung der Studienleistungen nach sich ziehen“, so der hochschulpolitische Sprecher. Ebenso notwendig sei die verbindliche Verankerung des ECTS-System (Europäisches Kredittransfer System) als einheitliches Leistungspunktsystem an allen sächsischen Hochschulen. Unterschiedliche Leistungspunktsysteme erhöhten unnötig die Bürokratie und erschwerten die studentische Mobilität.
Darüber hinaus forderte Gerstenberg bei miteinander verbundenen, zweiphasigen Studiengängen die Zusicherung des Bachelor als Regelqualifikation für den Master gesetzlich zu verankern. Die Einführung der neuen Abschlüsse dürfe nicht zu einer verkappten Kürzung von Studienkapazitäten führen. Durch die neue Studienstruktur sollten vielmehr die Spielräume für mehr Flexibilität und Studienqualität genutzt werden. Im Zuge der Studienreform müsse die Anrechnungsfähigkeit von Studienleistungen jenseits der klassischen Lehrveranstaltungen klar geregelt werden. Die Verbindung von Studienqualität und studentischer Eigenverantwortung müssten im Hochschulgesetz deutlicher zu Tage treten. „Unser Vorschlag einer festen Verankerung des Teilzeitstudiums im Hochschulgesetz entspricht der Lebenswirklichkeit vieler Studierender – mehr Flexibilität führt zu weniger Studienabbrüchen. Wir hoffen, dass sich diese Erkenntnis auch bei der Staatsregierung durchsetzt“, so Dr. Karl-Heinz Gerstenberg abschließend.