Datum: 27. September 2005

PM 2005-235: Grüne zur Telefonaffäre: Rasterfahndung mittels Telekommunikationsverbindungsdaten

Dresden. Nach der Behandlung der Telefonaffäre im Verfassungs- und Rechtsausschuss, sehen die Grünen im Sächsischen Landtag weiteren Aufklärungsbedarf.
„Aus meiner Sicht muss das Vorgehen der Justiz als <> klassifiziert werden“, so Johannes Lichdi, der rechtspolitische Sprecher der Fraktion.
„Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft ist aus meiner Sicht nicht nach §100g StPO (Abfrage von Telekommunikationsverbindungsdaten) gedeckt. Der Staatsanwaltschaft lagen außer dem Verrat des Durchsuchungstermins bei Exminister Schommer und dem Personenkreis, der von diesem Termin Kenntnis hatte, keine weiteren Erkenntnisse vor.“
In der Ausschusssitzung wurde bestätigt, dass ursprünglich die Telefonverbindungsdaten von 50 Personen abgefragt werden sollten. Weiterhin wurde bestätigt, dass es sich um das in Sachen erste Verfahren wegen Geheimnisverrats nach 353 b StGB handeln soll.
Staatsminister Mackenroth hatte am Freitag den Ausschussmitgliedern den angekündigten Bericht zukommen lassen. Auf der gestrigen Ausschusssitzung, die bis in den Abend andauerte, standen sowohl der Minister als auch Generalstaatsanwalt Dr. Schwalm und Oberstaatsanwalt Dr. Schwürzer (Chemnitz) für Fragen zur Verfügung. Der Abgeordnete hatte dem Minister schon zur Sondersitzung am 08. September einen umfangreichen Fragenkatalog zukommen lassen.
Auf Anfrage erklärten Justizminister Mackenroth und Generalstaatsanwalt Dr. Schwalm, dass kein Mitglied der CDU-Fraktion sie auf die Angelegenheit Schommer/Ines angesprochen habe.
„Wichtige Fragen wurden mit Hinweis auf das laufende Ermittlungsverfahren nicht beantwortet“, so Lichdi. „So bleibt für mich im Dunkeln, wie sich der Verdacht auf Staatsanwalt Ball konkretisiert hat.“