PM 2005-244: Grüne weisen Clements Vorstoß zur Kürzung zu Lasten der Kommunen zurück
Die bündnisgrüne Fraktion im sächsischen Landtag lehnt die Forderung von Bundeswirtschaftsminister Clement ab, rückwirkend zum 1. Januar 2005 den Bundesanteil an den Kosten der Zuschüsse für Unterkunft und Heizung für die Langzeitarbeitslosen zu streichen.
„Den Kommunen ist aus der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und
Sozialhilfe eine Entlastung von 2,5 Milliarden Euro versprochen worden.
Diese Entlastungssumme muss erfüllt werden“, so Elke Herrmann, die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion.
„Die Kommunen brauchen Planungssicherheit und Vertrauen, um die Reform im Sinne der Betroffenen gestalten zu können. Die öffentlichkeitswirksame Verunsicherung durch den Bundeswirtschaftsminister ist völlig kontraproduktiv“, so Elke Herrmann.
Die Zahlen können im vereinbarten Revisionstermin überprüft werden.
„Die Proteste der sächsischen Koalitionsfraktionen gegen das Vorgehen des Bundeswirtschaftsministers sind inkonsequent“, so Elke Herrmann. „Die sächsische Staatsregierung hat – anders als andere Länder – im August eine Nettobelastungsermittlungsverordnung erlassen, die den Kommunen nur Durchschnittskosten an den Kosten der Unterkunft zuweist. Das muss geändert werden. Den Kommunen müssen die tatsächlich gezahlten Kosten der Unterkunft angerechnet werden.“
Die Grüne Fraktion hat einen entsprechenden Antrag Anfang der Woche eingebracht (DS 4/ 3072).