PM 2005-252: GRÜNE fordern Staatsregierung auf, den Kommunen die Entlastung für die Kosten der Unterkunft für ALG-II-Empfänger auf der Basis ihrer tatsächlichen Kosten zu zahlen
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Staatsregierung auf, den Kommunen die Entlastung für die Kosten der Unterkunft für ALG-II-Empfänger auf der Basis ihrer tatsächlichen Kosten zu zahlen. Der Freistaat hat im Gegensatz zu anderen Bundesländern per Verordnung geregelt, dass für die Berechnung der Belastungen der Kommunen pauschal die Landesdurchschnittskosten herangezogen werden.
„Durch die derzeitige sächsische Regelung werden die Großstädte be- und nicht, wie geplant, entlastet“, so Elke Herrmann, die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion. Auf Leipzig kommen nach eigenen Angaben Mehrbelastungen von 16,4 Mio. Euro, auf Dresden 16,8 Mio Euro und auf Chemnitz 4,1 Mio Euro zu. Ohne die versprochenen Entlastungen können sie diesen Kostenanstieg nicht bewältigen. „Ist die Staatsregierung wirklich bereit, alle Einsparungen auf Landesebene an die Kommunen weiterzugeben?“, fragt die Sozialexpertin.
Herrmann wies auf mögliche Auswirkungen dieser Entscheidungen hin. „Wenn die Großstädte auf ihren Mehrkosten sitzen bleiben, wird der Spielraum kleiner, Zwangsumzüge möglichst zu vermeiden. Stadtteile mit eher niedrigen Mieten drohen in ihrer sozialen Balance zu kippen. Die durchschnittlichen Mietkosten in Ballungsräumen sind deutlich höher als in ländlichen Räumen.“
Nach der sächsischen Nettobelastungsermittlungsverordnung vom 10.8.2005 wird die Verteilung der Entlastungsmittel berechnet.
Bundesweit sollen die Kommunen bei der Hartz-IV-Reform in der Summe von 2,5 Milliarden Euro entlastet werden. Durch die sächsische Verordnung werden die Großstädte von diesen Entlastungen nicht profitieren, ihnen droht eine Mehrbelastung.
Hintergrundpapier
Beispiel Dresden