Datum: 04. November 2005

PM 2005-261: Pläne zur Stiftungsuniversität umstritten – Grüne Hochschuldebatte zeigt Kontroverse innerhalb der TU Dresden

Die Pläne, die TU Dresden in eine Stiftung öffentlichen Rechts umzuwandeln, zeigen sich unter Studenten und Hochschullehrern der TU heftig umstritten. Auf der gestrigen Veranstaltung der grünen Landtagsfraktion „Geht die TU stiften?“ diskutierten Gegner und Befürworter des Stiftungsmodells mit über 80 Teilnehmern Pro und Contra der Reformpläne.
„Die bisherigen Pläne der  Hochschulleitung zur Stiftungsuniversität sind zum jetzigen Zeitpunkt alles andere als konsensfähig. Das zeigte die kontroverse Debatte auf unserer Veranstaltung“, so der hochschulpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Dr. Karl-Heinz Gerstenberg.
Die Argumente des Rektors der TU, Prof. Dr. Hermann Kokenge, mit der Stiftungsuniversität mehr Wettbewerbsfähigkeit, schnellere Entscheidungen und die stärkere Einwerbung von Wirtschaftsgeldern zu verbinden, überzeugten  bei weitem  nicht alle Teilnehmer der Veranstaltung. So äußerte der Stiftungsrechtler Prof. Dr. Martin Schulte grundsätzliche Zweifel an dem Sinn des Vorhabens. Angesichts des nicht vorhandenen Stiftungskapitals gliche die geplante Konstruktion als Stiftung öffentlichen Rechts einem „Känguru mit leerem Beutel“. Hinter den Plänen zur Stiftungsuniversität stehe vielmehr die Einführung einer straff geführten Managementuniversität anstelle der demokratisch organisierten Gruppenuniversität.
„Auch ein Känguru mit leerem Beutel kann große Sprünge machen“, erwiderte Dr. Christoph Conrads, Leiter der Trägerstiftung der Universität Göttingen. Er bezeichnete die bisherigen Erfahrungen als Stiftungsuniversität in Göttingen als durchaus positiv. So sei ein neues Gemeinsamkeitsgefühl an der Universität spürbar und liefen Entscheidungen wesentlich zügiger und effizienter ab. Eine spürbares Anwachsen von Zustiftungen und eingeworbenen Wirtschaftsmitteln konnte er jedoch auf Nachfrage nicht vermelden.
Der hochschulpolitische Geschäftsführer des Studentenrats der TUD, Peter Grünberg, warnte indes vor den in den Planungen zur Stiftungsuniversität angedachten „autokratischen Leitungsstrukturen“ an der TU. So drohe mit der Kappung der aus seiner Sicht bewährten Mitbestimmungsrechte der einzelnen Hochschulgruppen die Demokratie aus der TU zu verschwinden. Dem pflichtete Prof. Schulte bei. Das von der Hochschulleitung in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zeige schwerwiegende Mängel in der Gremienstruktur, bei deren Umsetzung die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Wissenschaft verletzt würde.
Mit einem bereits eingesetzten Arbeitskreis des Senats soll den Einwänden nach Auskunft des Rektors Rechnung getragen werden. Über die Aussichten der konkreten Umsetzung der Stiftungsuniversität durch ein eigenes Gesetz zeigte sich nicht nur der Rektor unsicher. Wahrscheinlicher sei vielmehr eine Realisierung über die große Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes.
Der hochschulpolitische Sprecher der grünen Fraktion zeigt sich für diesen Prozess offen. Die sächsischen Hochschulen müssten zu Reformhochschulen werden, die personelle und finanzielle Entscheidungen in eigener Verantwortung treffen können. Die Stiftungsuniversität sei dabei ein mögliches Modell. Klar sei aber auch: „Die Reform der sächsischen Hochschulen kann nur über die Weiterentwicklung der demokratischen Mitwirkungsrechte stattfinden, nicht über deren Abschaffung“, so Dr. Karl-Heinz Gerstenberg abschließend.