PM 2005-262: Kitagesetz-Novelle erfüllt nicht Anspruch des eigenen Bildungsplans – Zwei Teilaspekte der grünen Änderungsanträge angenommen
Die vorgelegte Kitagesetz-Novelle ist trotz der von der Koalition vorgenommen Änderungen für die bündnisgrüne Fraktion im Sächsischen Landtag eine Enttäuschung. „Dem hohen Anspruch des eigenen Bildungsplans wird der Gesetzentwurf nicht gerecht“, so die sozialpolitische Sprecherin Elke Herrmann, nach der Beratung des Kita-Gesetzes im Sozialausschuss.
Die grüne Fraktion will mit ihren Änderungsanträgen Zulassungskriterien ausschließen und die Elternmitbestimmung stärken. An sozialen Brennpunkten sollen Modellprojekte initiiert werden, die sich den besonderen Problemen vor Ort stellen.
Nach der Novelle der Koalition sind Zulassungskriterien bzw. zeitliche Einschränkungen des Kita-Besuchs weiter möglich. „Wir können es uns nicht leisten, Kindern Entwicklungschancen zu verwehren. Gerade Kinder von Langzeitarbeitslosen brauchen nicht weniger sondern mehr Unterstützung“, so Elke Herrmann. „Die Koalition wird dem eigenen Anspruch des Bildungsplans in keiner Weise gerecht. So fehlt die Festschreibung der Möglichkeit der bezahlten Fortbildung für Erzieherinnen.“
„Wir wollen die Mitbestimmungsrechte der Eltern stärken. Sie sollen nicht nur an Konzepten mitwirken können, sondern auch an der Umsetzung der Konzepte beteiligt sein“, fordert die Sozialpolitikerin. „So fördern wir nebenbei auch die Verbindung der Eltern mit ihrer Kommune.“
„Wir wollen den Aufbau besonderer pädagogischer Bedarfe in sozialen Brennpunkten fördern“, so die Sozialexpertin. „Sprachschwierigkeiten oder Defizite bei der Feinmotorik von Kindern fallen in einigen Gebieten stärker auf. Hier darf die Hilfe nicht am fehlenden Geld der Kommunen scheitern“, so Elke Herrmann. „Wenn die Kinder früh gefördert werden, haben sie bessere Startchancen.“
In zwei Teilaspekten hat die Koalition Forderungen der grünen Fraktion aufgegriffen. Dies betrifft zum einen die qualifizierte Fachberatung die nun neben den örtlichen Trägern der freien Jugendhilfe auch durch die Verbände der Träger von Kitas erbracht werden kann.
Zum anderen wurde dem Änderungsantrag der Grünen zugestimmt, der die Mitwirkungsrechte der Eltern bei der Organisation der Elternversammlung sowie der Bildung und Organisation des Elternbeirats betrifft.