PM 2005-270: Naturschutz-Experten fordern schnelle Umsetzung des Bundes-Naturschutzgesetzes in Sachsen
„Der Freistaat Sachsen sollte schnell das Bundesnaturschutzgesetz von 2002 in sächsisches Landesrecht umsetzen“, so fasst der umweltpolitische Sprecher der grünen Fraktion, Johannes Lichdi, das heutige Fachgespräch zum Naturschutz mit Experten aus Naturschutzverbänden, Behörden und der Wissenschaft zusammen.
Die Frist war bereits im April 2005 abgelaufen. Staatsminister Tillich hatte einen Gesetzentwurf für Anfang 2006 angekündigt.
Die Runde war sich einig, dass im Rahmen der Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft mehr Gewicht darauf gelegt werden sollte, dass für Neuversiegelungen eine tatsächliche Entsiegelung von Altflächen stattfinden sollte. Der Direktor der Außenstelle Leipzig des Bundesamtes für Naturschutz, Matthias Herbert, wies darauf hin, dass pro Tag in Deutschland 93 ha Fläche neu versiegelt werden.
Der Naturschutzrechtsexperte Tobias Hellenbroich mahnte klare und vollzugsfreundliche Regelungen zur Einrichtung eines Biotopverbundssystems auf mindestens 10% der Landesfläche mit festen Fristen an. Einhellig betonten die Experten die Bedeutung der Landschaftsplanung nach dem neuen Bundesnaturschutzgesetz.
Weitere Themen war die Definition der „Guten fachlichen Praxis“ in der Land- und Forstwirtschaft sowie die im Augenblick laufende Erstellung der Managementpläne für FFH-Gebiete in Sachsen.
Der umweltpolitische Sprecher Johannes Lichdi kündigte an, den Gesetzgebungsprozess sorgfältig zu begleiten.
„Eine Aufweichung des fortschrittlichen Bundesnaturschutzgesetzes, werde nur zu einer weiteren Verzögerung der Umsetzung führen“, warnte Johannes Lichdi vor Änderungen bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin.