Datum: 16. Dezember 2005

PM 2005-293: Heuersdorf-Prozess – Umsiedlung dient nur dem Gewinn

Vor dem Verfassungsgerichtshof in Leipzig beginnt am Donnerstag der
Prozess, in dem die Gemeinde Heuersdorf gegen das 2. Heuersdorf-Gesetz
klagt. Die Gemeinde soll nach dem Gesetz dem Braunkohletagebau ‚Vereinigtes Schleenhain‘ weichen.
„Es ist ein Anachronismus, Heuersdorf umzusiedeln und das Dorf abzubaggern“, kritisiert Johannes Lichdi, umweltpolitische Sprecher der grünen Fraktion im Sächsischen Landtag. Die Pläne zur Umsiedlung stammten aus DDR-Zeiten, seien dann Anfang der 90ziger Jahre angepasst worden. „Sowohl die Energieprognosen als auch die umweltpolitischen Rahmenbedingungen haben sich radikal verändert.“
Lichdi: „Die Kohle unter Heuersdorf kann die Laufzeit des Kraftwerks
Lippendorf um höchstens vier Jahre verlängern. Ohne Heuersdorf reicht die
Kohle im Tagebau bis zum Jahre 2036, mit Heuersdorf bis 2040. Der
Abgeordnete verwies darauf, dass jede Enteignung sich am Gemeinwohl
orientieren müsse. Neben der Versorgungssicherheit mit Energie sei der
Klimaschutz als Ziel des Gemeinwohls immer mehr in den Blickpunkt gerückt.
„Mit Blick auf den Klimawandel können wir uns in 30 Jahren die Verbrennung
von Braunkohle im großen Stil nicht mehr erlauben“, sagte der Abgeordnete.
„Von allen Energieträgern emittiert Braunkohle die größte Menge an CO2 – dem Hauptverursacher für den Klimawandel.
Die Umfahrung von Heuersdorf sei auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen
für die MIBRAG kein Problem. „Durch die gestiegenen Preise für Öl und Gas
hat sich die Wettbewerbssituation der Braunkohle stark verbessert. Die
Mehrkosten, die durch die Umfahrung von Heuersdorf entstehen, werden damit mehr als kompensiert“, so Lichdi. „Die Umsiedlung dient nur dem Gewinn der MIBRAG.“
Anfang November hatte Umweltminister Tillich darauf hingewiesen, dass
Sachsen die Energie aus den Braunkohlekraftwerken zu einem großen Teil
exportiert. „Der Energiebedarf in Sachsen ist mehr als gedeckt“, so Lichdi
abschließend.