PM 2005-299: Heuersdorf-Prozess – Grüne bedauern Entscheidung des Gerichts – MIBRAG will nur ‚Kohle‘ machen – im doppelten Sinne
Die grüne Fraktion im Sächsischen Landtag hat die Gerichtsentscheidung zu Heuersdorf bedauert.
„Wir halten es für einen Anachronismus, dass wie zu DDR-Zeiten, Menschen der Kohle weichen müssen und ein Dorf und damit seine Kultur abgebaggert wird“, so Johannes Lichdi, umweltpolitische Sprecher der grünen Fraktion im Sächsischen Landtag. „Zudem haben sich die Energieprognosen und die umweltpolitischen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren radikal verändert.“
„Jede Enteignung muss sich am Gemeinwohl orientieren“, so der Abgeordnete. „Die Kohle unter Heuersdorf kann die Laufzeit des Kraftwerks Lippendorf aber höchstens um vier Jahre verlängern. Ohne Heuersdorf reicht die Kohle im Tagebau bis zum Jahre 2036, mit Heuersdorf bis 2040. Die Mehrkosten aus einer möglichen Umfahrung von Heuersdorf wären für die MIBRAG kein Problem.“ Durch die gestiegenen Preise für Öl und Gas hat sich die Wettbewerbssituation der Braunkohle stark verbessert.
„Mit Blick auf den Klimawandel können wir uns in 30 Jahren die Verbrennung von Braunkohle im großen Stil nicht mehr erlauben“, sagte der Abgeordnete.
Braunkohle emittiert von allen Energieträgern die größte Menge an CO2 – dem Hauptverursacher für den Klimawandel.
„Auch bei einer Entscheidung für den Erhalt von Heuersdorf hätten keine Arbeitsplätze auf dem Spiel gestanden“, so Lichdi. „Die MIBRAG will nur ‚Kohle‘ machen – im doppelten Sinne.“
Der Verfassungsgerichtshof Sachsen hatte heute das zweite Heuersdorf-Gesetz für rechtmäßig erklärt. Die Klage der Heuersdorfer blieb damit ohne Erfolg.