Datum: 19. Dezember 2005

PM 2005-308: Freistaat soll Ausgleichsmittel für Kommunen bei den Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger ändern

Die Kosten der Unterkunft für Hartz IV-Empfänger sind in der nächsten Woche Thema im Landtag. Der Antrag „Nettobelastungsermittlungsverordnung für die Kosten der Unterkunft“ (Drs. 4/3072) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht am Donnerstag auf der Tagesordnung.
„Wir fordern vom Freistaat, den Kommunen die Ausgleichsmittel für die
neu entstandenen Kosten der Unterkunft für Hartz IV-Empfänger auf der Basis der tatsächlichen Kosten auszuzahlen“, so Elke Herrmann, die
sozialpolitische Sprecherin der grünen Fraktion. „Das ist die Basis für die vom Gesetz geforderten Nettoentlastungen der Kommunen. Kommt die Änderung nicht, drohen Städte wie Dresden, Leipzig und Chemnitz für Hartz IV-Empfänger nur noch Mieten unterhalb der bisherigen Sozialhilfe und weit unterhalb der bisherigen Wohngeldregelung zu übernehmen. Massenumzüge wären die Folge.“
Die Stadt Dresden gibt aufgrund der sächsischen Verordnung einen
Fehlbetrag von 15,6 Mio. Euro an. Der Stadtrat hatte den Freistaat Ende November mit Stimmen aller demokratischen Fraktionen aufgefordert, die
Nettobelastungsermittlungsverordnung zu ändern.
Auch Chemnitz hat mit großer Mehrheit beschlossen, gemeinsam mit Dresden
Und Leipzig von der Staatsregierung Korrekturen einzufordern.
Die Nettobelastungsermittlungsverordnung regelt die Verteilung der
Sonderausgleichsmittel auf die sächsischen Kommunen. Zurzeit will der
Freistaat diese Mittel nicht auf der Basis der tatsächlichen kommunalen
Kosten der Unterkunft berechnen, sondern auf der Basis des
Landesdurchschnitts.
Die realen Kosten der Unterkunft ergeben sich aus der Grundmiete und den
Betriebskosten. Die Grundmieten in den Großstädten liegen naturgemäß
Über denen der kleinen Städte. Auch die Betriebskosten liegen nicht in
Gleicher Höhe und sind von den Kommunen kurzfristig kaum zu beeinflussen.
Die Sonderausgleichsmittel sollen dazu dienen, die sehr verschiedenen
Ausgangslagen der West- und Ost-Kommunen auszugleichen. Der Anteil von
Hartz IV-Empfängern, die vorher Sozialhilfe bekamen und denen mit
Arbeitslosenhilfe ist zwischen den Kommunen in Sachsen vergleichsweise
ausgeglichen. Vergleichbare Unterschiede zwischen großen Städten und
Landkreisen gibt es nicht. „Darum ist die Auszahlungspraxis des Freistaates  völlig unverständlich“, so Elke Herrmann.
Im November-Plenum haben alle Fraktionen im Sächsischen Landtag mit
Recht die letzten politischen Aktivitäten von Wolfgang Clement massiv
zurückgewiesen, die Beteiligung des Bundes an den kommunalen Kosten der
Unterkunft auf Null zu setzen.  Es war der erklärte Wille des
Gesetzgebers, die Kommunen letztlich im Zuge der Harz IV-Gesetze um 2,5 Mrd. Euro zu entlasten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern nun in ihrem Antrag, dass die sächsische Landesregierung diesem Maßstab der gerechten Beteiligung an den kommunalen Kosten der Unterkunft auch selbst folgt.