PM 2005-310: Grüne und PDS fordern Bleiberechtsregelung für Iraker
Grüne und PDS fordern eine Bleiberechtsregelung für Iraker.
„Die Position des UN-Flüchtlingskommissars sollte die Richtschnur für unseren Umgang mit irakischen Staatsangehörigen in Deutschland sein“, so Elke Herrmann, die Migrationsexpertin der grünen Fraktion. „Die Staatsregierung darf nicht Irakern der Gefahr für Leib und Leben aussetzen.“
Der UN-Flüchtlingskommissar hatte im September 2005 in der ‚UNHCR-Position zu Möglichkeiten der Rückkehr irakischer Flüchtlinge‘ dargelegt, dass nur bei Personen aus dem Nordirak, die zudem dort über verwandtschaftliche Beziehungen verfügen, von der Zumutbarkeit der freiwilligen Rückkehr ausgegangen werden kann. Für alle anderen ausreisepflichtigen Iraker, die nicht über einen Aufenthaltstitel verfügen, wäre die freiwillige Rückkehr in den Irak wegen der gravierenden Sicherheitsmängel nicht zumutbar.
„Da keine Besserung der Lage im Irak ersichtlich ist, fordern wir ebenso ein Ende der kurzfristigen Kettenduldungen und die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für den betroffenen Personenkreis“, so Herrmann.
Wegen der vom Gesetz geforderten bundeseinheitlichen Umgangs solle die Landesregierung auf der Innenministerkonferenz am 08./09. Dezember in diesem Sinne tätig werden.
Der Antrag steht am 07. Dezember auf der Tagesordnung des Landtages.
Zum 31.12.04 lebten 1099 Asylbewerber aus dem Irak in Sachsen (Statistisches Landesamtes Sachsen – Jahrbuch 2005).