Datum: 19. Dezember 2005

PM 2005-319: Koalition riskiert Rechtunsicherheit bei Einführung von Bachelor und Master – Grüne Fraktion mit drei Änderungsanträgen

Die Grünen im Sächsischen Landtag begrüßen die Verankerung des Bologna-Prozesses im Sächsischen Hochschulgesetz. „Damit habe das Streben von Sachsens Hochschulen nach größerer Internationalität und besseren Anschlussmöglichkeiten zur Berufswelt eine Rechtsgrundlage erhalten“, so Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion. „Zu kritisieren ist, dass die CDU/SPD-Koalition trotz aller Warnungen das Gesetz mit einer Reihe von Mängeln verabschiedet habe. Ohne die von uns per Änderungsantrag geforderte Anzeigepflicht für Studien- und Prüfungsordnungen gegenüber dem Staatsministerium droht in einer entscheidenden Phase des Bologna-Prozesses erhebliche Rechtsunsicherheit. Das betrifft nicht nur Studierende und Lehrende, sondern birgt im Ergebnis auch Risiken für den Wissenschaftsraum Sachsen“, so Dr. Gerstenberg. Nach Angaben der Staatsregierung würden bisher 80% der Studien- und Prüfungsordnungen zurückgewiesen oder mit Auflagen genehmigt.
Die unverändert bürokratische und willkürliche Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen sei ein unnötiger Hemmschuh für die Internationalität der sächsischen Hochschulen. Ihre Attraktivität für ausländische Studierende sinke deutlich, wenn die Anerkennung der bisherigen Studienleistungen in Frage stehe. „Wir werden den Anteil ausländischer Studierender nicht im notwendigen Maße erhöhen, wenn der europäische Hochschulraum auf die Sichtweite von Prüfungsämtern geschrumpft wird“, erklärt Gerstenberg, der auch hochschulpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist. Ein Änderungsantrag der grünen Fraktion hatte die Regelanerkennung von Studienleistungen vorgeschlagen, die im europäischen Hochschulraum erbracht werden.
Der Hochschulexperte warnte zudem vor der unverhältnismäßigen Beschränkung des Zugangs zum Masterstudium. Angesichts der Sparzwänge sei nun zu befürchten, dass die Hochschulen den Zugang zum Master auf bis zu 40% der Bachelorabschlüsse reduzieren. Die grüne Fraktion hatte demgegenüber mit einem weiteren Änderungsantrag den Bachelor als Regelabschluss für den Masterzugang in miteinander zusammenhängenden Studiengängen gefordert.
„Wir haben bisher angenommen, dass mit der im nächsten Frühjahr anstehenden großen Novelle des Hochschulgesetzes die gröbsten Versäumnisse nachgeholt werden können. Nach den Debatten um die derzeitigen Pläne des Wissenschaftsministeriums befürchte ich allerdings jetzt, dass neue Probleme hinzukommen“, so Dr. Karl-Heinz Gerstenberg abschließend.