PM 2005-325: Erfolg der grünen Landtags-Initiative entlastet sächsische Großstädte um mehrere Millionen Euro
„Der Beschluss des Sächsischen Landtags zur Nettobelastungsermittlungsverordnung für die Kosten der Unterkunft wird zur Entlastung der Haushalte der sächsischen Großstädte in Höhe mehrerer Millionen Euro führen“, so Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion.
„Durch die Entlastung haben die Großstädte einen größeren Spielraum, unsoziale Zwangsumzüge zu vermeiden“, so Elke Herrmann. „Hier hoffe ich auf Initiativen in den Kommunen.“
Der Landtag hatte am Donnerstagabend einem Antrag der GRÜNEN-Fraktion mehrheitlich zugestimmt, dass die Nettobelastungsermittlungsverordnung ‚dahingehend zu überprüfen (ist), inwiefern die von den Kommunen als Belastung anzurechnenden Unterkunftskosten für ALG II-Empfänger auf der Basis der von den Kommunen tatsächlich gezahlten Unterkunftskosten ermittelt werden kann.‘ (Landtagsdrucksache 4/3653)
Die Stadt Dresden gibt aufgrund der bisherigen sächsischen Verordnung einen
Fehlbetrag von 15,6 Mio. Euro an. Der Stadtrat hatte den Freistaat Ende November mit Stimmen aller demokratischen Fraktionen aufgefordert, die
Nettobelastungsermittlungsverordnung zu ändern.
Auch Chemnitz hat mit großer Mehrheit beschlossen, gemeinsam mit Dresden
und Leipzig von der Staatsregierung Korrekturen einzufordern.