Datum: 29. März 2006

PM 2006-101: Verfassungsschutzgesetz – Koalition endlich auf verfassungsmäßigem Kurs

Lichdi: Gefahrenabwehr und Strafverfolgung allein Aufgabe der Polizei
„Die Koalition ist endlich auf verfassungsmäßigen Kurs eingeschwenkt“, so Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag. Nach der Sachverständigenanhörung korrigierte die Koalition den Gesetzentwurf zum Sächsischen Verfassungsschutzgesetz.
Die Verfolgung der ‚organisierten Kriminalität‘ ist originäres Aufgabenfeld der Polizei und liegt nun nicht mehr in der Zuständigkeit des Verfassungsschutzes.
„Doppelstrukturen bei der Verhinderung organisierter Verbrechensstrukturen wären verfassungswidrig“, so Lichdi. „Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sind allein Aufgabe der Polizei und können durch sie auch besser gewährleistet werden.“
Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hatte mit seinem Urteil vom 21. Juli 2005 eine Änderung des Gesetzes bis 30.06.2006 angemahnt. Im Innenausschuss wird morgen (Donnerstag) über die Gesetzentwürfe zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes beraten. In der nächsten Woche stimmt der Landtag über die Gesetzesänderung ab.
Die GRÜNE-Fraktion stellte schon im August 2005 einen Gesetzentwurf vor, der die Streichung der Zuständigkeit des Verfassungsschutzes für die ‚organisierte Kriminalität‘ beinhaltete. Die Koalition hatte hingegen versucht, diese Zuständigkeit des Verfassungsschutzes in ihrer Gesetzesänderung beizubehalten. Sie korrigierte ihre Position nach der Sachverständigenanhörung.