Datum: 29. März 2006

PM 2006-102: Gesetzentwürfe zum Mammographie-Screening auf Antrag der GRÜNEN-Fraktion vertagt

Frauen brauchen Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung ihrer Daten
Die Behandlung der Gesetzentwürfe zum Mammographie-Screening sind auf Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom Sozialausschuss vertagt worden. Damit ist eine Schlussabstimmung im Landtagsplenum in der nächsten Woche nicht möglich.
„Mein zentrales Anliegen ist es, dass jede Frau ein Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung ihrer Daten an die ‚Zentrale Stelle‘ haben muss“, so Elke Herrmann, die sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion. „Bei einem derart sensiblen Regelungsgegenstand – der Gesetzentwurf geht über den FDP-Gesetzentwurf hinaus – ist eine Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten nötig. Bisher liegt diese nicht vor.“
„Früherkennung ist ein Tauschgeschäft. Ein Risiko gegen neue Risiken“, weist die Abgeordnete auf die wissenschaftliche Diskussion um Mammographie-Screening hin. „Trotzdem denken wir, dass, wenn von 1000 Frauen einige wenige einen Vorteil haben, Früherkennung angeboten werden sollte. Frauen sollten aber auch das Recht auf Nichtwissen haben und der Verwendung ihrer Daten widersprechen können. Das Recht wollen wir im Gesetz gestärkt sehen.“