PM 2006-139: Deutliche Verbesserung des Früherkennungs-Gesetzentwurfs nach Beratung im Sozialausschuss
Kritik an pauschaler Ermächtigung im Gesetzentwurf bleibt bestehen
Die GRÜNE-Fraktion hat in der Beratung zum Entwurf des Früherkennungsdurchführungsgesetzes (Mammographie-Screening) deutliche Verbesserungen durchgesetzt.
„Jede Frau kann nun der Verwendung ihrer Daten widersprechen“, begrüßt Elke Herrmann, die sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion, die für sie wichtigste Änderung. Denn Früherkennung ist ein Tauschgeschäft. Ein Risiko gegen neue Risiken.“
„Früherkennung kann den Ausbruch einer Krebserkrankung nicht verhindern“, so Herrmann. „Aber wird die Erkrankung in einem frühen Stadium erkannt, sind die Heilungschancen wesentlich größer.“
„Die Änderung des Titels trägt zur Klarstellung des Inhaltes des Gesetzes bei“, verweist die Sozialpolitikerin auf eine weitere erreichte Änderung.
„Der Gesetzentwurf eröffnet die Möglichkeit, ohne Beratung im Landtag weitere Früherkennungsuntersuchungen durchzuführen. Diese pauschale Ermächtigung ist aus unserer Sicht verfassungswidrig“, kritisiert Elke Herrmann abschließend.