Datum: 16. Januar 2006

PM 2006-16: Staatsregierung plant, staatliches Vorkaufsrecht zu Naturschutzzwecken abzuschaffen

„Will Umweltminister Tillich den Naturschutz in Sachsen verwässern?“, fragt Johannes Lichdi, umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag. In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft hatte Staatssekretär Kuhl mitgeteilt, dass die Staatsregierung das staatliche Vorkaufsrecht zu Naturschutzzwecken im neuen Sächsischen Naturschutzgesetz abschaffen will. „Mit Entbürokratisierung hat das nichts zu tun. Das ist naturschutzfeindlich“, so Lichdi.
„Das Vorkaufsrecht ist ein zentrales Instrument, um Biotop-Verbünde gerade im städtischen Raum zu sichern“, so der Umweltexperte. „Es ist kontraproduktiv, wenn das im Februar 2002 novellierte Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die Einführung eines Biotop-Verbundes vorsieht und die Sächsische Staatsregierung in ihrer Gesetzesnovelle die Werkzeuge dazu aus der Hand geben will.“ Das Vorkaufsrecht ermöglicht Naturschutzbehörden, bei dem Verkauf von schützenswerten Flächen selbst als Käufer aufzutreten. Dadurch gehen die zu schützenden Flächen in die öffentliche Hand über.
„Es war schon eine Blamage für Sachsen, dass es die Staatsregierung verschlafen hat, bis zum 2. April 2005 eine Sächsische Naturschutzgesetznovelle vorzulegen und somit Landesgesetze dem Bundesrecht anzupassen“, so Lichdi. „Jetzt wird das Gesetz auch noch verschlechtert.“ Gemäß § 71 des neuen BNatSchG waren die Länder dazu aufgefordert worden.