PM 2006-162: Investitionsbegriff in den Bereich Forschung und Wissenschaft erweitern
Wegen zulässiger Obergrenze der Nettokreditaufnahme Neuregelungen in der Finanzverfassung erforderlich
Die GRÜNE-Fraktion im Sächsischen Landtag macht sich für die Erweiterung des Investitionsbegriffs um geeignete Ausgabenkategorien im Bereich Forschung und Wissenschaft bei gleichzeitiger Eingrenzung des Investitionsbegriffs in anderen Bereichen stark. Die Fraktion hat einen entsprechenden Änderungsantrag in der heutigen Landtagsdebatte eingebracht.
„In Sachsen sollte ein Konzept der ‚Wachstums- und nachhaltigkeitswirksamen öffentliche Ausgaben‘ (WNA) eingeführt werden“, so Antje Hermenau, Fraktionschefin der GRÜNEN-Fraktion. „Damit hätten wir ein Analyseinstrument, das die wachstumswirksamen Ausgaben besser abbildet als der bisherige Investitionsbegriff.“
„Nicht alle Investitionen sind wachstumswirksam“, begründet die grüne Fraktionschefin ihre Position. „Umgekehrt sind nicht alle konsumtiven Ausgaben gegenwartsorientiert. Zum Teil stellen sie wachstumswirksame und vorsorgende Zukunftsleistungen dar. Die Neudefinition des Investitionsbegriffs erfordert wegen der zulässigen Obergrenze der Nettokreditaufnahme jedoch zwingend weitgehende Neuregelungen in der Finanzverfassung.“
Das WNA-Konzept geht auf einen Forschungsauftrag des Bundesfinanzministeriums zurück und wurde vom Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) im Rahmen des Gutachtens „Wachstumsorientierte Neuausrichtung des Solidarpaktes II“ vom Februar 2006 bereits auf die wachstums- und nachhaltigkeitswirksamen Ausgabenkategorien der öffentlichen Haushalte übertragen.
Änderungsantrag der GRÜNEN-Fraktion zum TOP 3 der Landtagssitzung „Anpassung des haushaltsrechtlichen Investitionsbegriffs…“ (zu Drs. 4/ 3781)
Änderungsantrag