Datum: 01. Juni 2006

PM 2006-183: Akkreditierungsverfahren zur WM rechtswidrig

Mindestens 158 sächsische Arbeitnehmer nicht zur Arbeit in WM-Stadien zugelassen

Die Ergebnisse des Akkreditierungsverfahrens zur WM waren heute Thema im Innenausschuss. Gegen 158 Personen wurden Sicherheitsbedenken von Seiten des sächsischen Landeskriminalamts (LKA) erhoben, gegen weitere Personen durch den Verfassungsschutz. Diese Personen dürfen nun bei der WM nicht in WM-Stadien arbeiten. Über diesen Ausschluss werden die Arbeitgeber informiert. Die Betroffenen erhalten keine direkte Information.
„Das Akkreditierungsverfahren ist rechtswidrig und empörend. Mindestens 158 sächsische Arbeitnehmer sind davon negativ betroffen, ohne dass diese die Sicherheitsbedenken ausräumen könnten“, kritisiert Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag. „Die Staatsregierung missachtet rechtsstaatliche Grundsätze.“ Lichdi befürchtet, dass es wegen der Sicherheitsbedenken in Einzelfällen sogar zu Entlassungen kommen könnte.
Die GRÜNE-Fraktion hatte im Landtag beantragt, dass die wegen Sicherheitsbedenken ausgeschlossenen Personen über die Entscheidung – und inwieweit dagegen Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen – informiert werden.
Dieser Änderungsantrag wurde abgelehnt (Drs. 4/5283)
Vom Akkreditierungsverfahren waren in Sachsen 7.480 Personen betroffen, die in den Stadien arbeiten sollen, u.a. auch Journalistinnen und Journalisten.
Für die Feststellung von Sicherheitsbedenken  ist es ausreichend, dass sich der Name der Person im  polizeilichen Auskunftssystem (PASS) befindet.
In diesem System sind nicht nur Personen gespeichert, die als Straftäter erfasst sind, sondern auch die im rahmen eines Ermittlungsverfahrens in irgendeiner Form als Tatverdächtige in betracht kommen.